In dem 84-seitigen Dokument fordern die Experten der Commission on the Theft of American Intellectual Property, also der Kommission zum Diebstahl von amerikanischem geistigem Eigentum, diverse Schnüffelprogramme gegen potentielle Online-Piraten und Hacker einsetzen zu dürfen. So könne beispielsweise mithilfe eingeschleuster Software überprüft werden, ob diese auf ihren Festplatten unrechtmäßig kopierte und heruntergeladene Inhalte horten.
Sollte dies der Fall sein, könnten die entsprechende Dateien unzugänglich und die Rechner der Cyberkriminellen gesperrt werden, so die Wunschvorstellung der Kommission. Betroffene würden ihren Computer dem Bericht nach erst dann wieder freischalten können, wenn sie einem eingeblendeten Hinweis Folge leisten und eine Strafverfolgungsbehörde, sprich: die Polizei, kontaktieren, etwa um Selbstanzeige zu erstatten.
Derlei Maßnahmen, die für so manchen Nutzer einer Erpressung gleichkommen, wie man sie bislang nur von Cyberkriminellen kennt, verstoßen nach Auffassung der Kommission nicht gegen geltende US-Gesetze. Vielmehr dienten sie dazu, Angriffe abzuschwächen und den Behörden bei der Strafverfolgung sowohl mehr Zeit als auch Beweise zu verschaffen, heißt es.
"Aktive Netzwerk-Verteidigung"
(Noch) Nicht im Einklang mit dem US-Gesetz befindet sich hingegen die sogenannte "aktive Netzwerk-Verteidigung", mit der die Kommission künftig aktiv auf fremde Rechner zugreifen möchte, um etwa "gestohlene Informationen" zurückzuholen, sie zu verändern oder gar zu zerstören. Vorstellbar sei demnach auch, Piraten mit ihrer eigenen Webcam zu fotografieren, Malware in ihrem Netzwerk zu platzieren oder dieses sogar zu deaktivieren oder zu zerstören.
Zwar fordert die Vereinigung nicht direkt die Legalisierung derartiger Maßnahmen, spricht aber davon, dass man derlei "neue Möglichkeiten" zumindest ins Auge fassen müsse – denn mit der Entwicklung des Internets könne die aktuelle Gesetzgebung nicht mithalten.
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