Gutscheine werden als Präsent unter dem Christbaum immer beliebter. Doch nicht immer kommt der Beschenkte dazu, sie auch gleich einzulösen – und dann gibt es oft Ärger, wenn Unternehmen auf kleingedruckte Befristungen hinweisen. Eine Kärntnerin ging deshalb zu Gericht – die Entscheidung zeigt, worauf Kunden achten müssen.
Fast jeder zweite Österreicher verschenkt nach aktuellen Umfragen der Wirtschaftskammer bereits Gutscheine zu Weihnachten. Allerdings macht das nicht immer Freude – wenn etwa die Wellnesskarte für den Thermenbesuch nur sechs Monate gültig ist oder der Hotelaufenthalt auch nie eingelöst werden kann, weil zu viele Ausnahmen gelten und er ebenfalls nach einem Jahr abläuft. Darf das denn überhaupt sein?
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