Nach monatelangen Verhandlungen haben die EU-Länder ein Gesetz für mehr Rechte von Beschäftigten bei sogenannten Plattformfirmen wie Uber und Essenslieferdiensten endgültig abgesegnet. Die 27 Mitgliedstaaten beschlossen bei einem Treffen der Umweltministerminister am Montag in Luxemburg einen im März vereinbarten Kompromiss.
Das Gesetz sollte dafür sorgen, dass Beschäftigte der Plattformfirmen unter bestimmten Bedingungen als voll angestellt gelten. Ursprünglich hatten sich die Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten im Dezember dafür auf EU-weite Kriterien wie das Lohnniveau und festgelegte Regeln für die Kleidung oder die Arbeitszeiten geeinigt. Eine Gruppe von EU-Ländern um Deutschland und Frankreich kippte den Kompromiss kurz darauf jedoch.
In dem nun beschlossenen Text kommen keine EU-weit einheitlichen Kriterien mehr vor. Das Gesetz verweist stattdessen auf nationale Gesetze, internationale Abkommen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die Umsetzung der Rechte für die Beschäftigten liegt damit fast ausschließlich bei den Mitgliedstaaten. Diplomaten in Brüssel sowie mehrere Unternehmen hatten deshalb vor einer Zersplitterung des EU-Markts gewarnt.
Mehr als 30 Millionen Betroffene
Bisher sind etwa Uber-Fahrer oder Fahrradkuriere auf dem Papier häufig selbstständig und damit unter anderem nicht über ihren Arbeitgeber sozialversichert. Mehr als 30 Millionen Menschen in der EU arbeiten für Plattformfirmen, bis 2025 könnte ihre Zahl auf mehr als 40 Millionen ansteigen. Rund 5,5 Millionen von ihnen sind nach Einschätzung der EU-Kommission fälschlicherweise selbstständig beschäftigt.
Mitgliedstaaten am Zug
Die SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner sieht in der Richtlinie einen „Meilenstein“. Arbeitgeber müssten „in Zukunft für klare Verhältnisse in Bezug auf Anstellungsverhältnisse sorgen sowie den Plattformarbeiter Zugang zu essenziellen Sozialleistungen ermöglichen“, so Regner in einer Aussendung. Der Ball liege nun bei den Mitgliedstaaten, die Regelung „vernünftig umzusetzen“.
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