Wer trotz zweimaliger Verwarnung auch ein drittes Mal beim illegalen Herunterladen erwischt wird, dem drohen in Frankreich seit Anfang 2010 Geldstrafen sowie eine zeitweilige Sperrung des Internetzugangs. Allein in den ersten acht Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden 400.000 Warnhinweise wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt.
Das Copyright Alert System der USA gibt sich im Vergleich dazu laut "ReadWriteWeb" gnädig: Statt zwei soll es fünf Verwarnungen geben, erst beim sechsten Verstoß droht Ungemach, weshalb das Verfahren in den USA auch als "Six Strikes" bezeichnet wird. Anders als in Frankreich wollen die USA die Internetzugänge zudem nicht vollständig kappen, sondern lediglich drosseln.
Wie das Verfahren in der Praxis gehandhabt werden soll, belegen interne Dokumente des US-Internetdienstleisters Verizon, die der Website "TorrentFreak" vorliegen. Demnach sollen die beiden ersten Verwarnungen via E-Mail und in Form einer Voicemail an die hinterlegte Rufnummer erfolgen. Beim dritten und vierten Verstoß wird der Nutzer automatisch auf eine Website umgeleitet, auf der er die neuerliche Verwarnung bestätigen muss. Vorher kann er nicht selbständig im Netz surfen.
Sollte der Internetnutzer weiterhin "unangenehm" auffallen, wird er abermals auf die Website umgeleitet, hat dann aber nur noch folgende Möglichkeiten: Er kann einer sofortigen Drosselung der Internetgeschwindigkeit auf 256 Kilobit pro Sekunde zustimmen, um 14 Tage Aufschub bitten oder bei einer privaten Schiedsstelle um eine Prüfung des Sachverhalts bitten, was allerdings mit Kosten in Höhe von 35 Dollar (rund 26 Euro) verbunden ist.
Wie genau der Überprüfungsvorgang aussieht und wie umfangreich er ist, geht aus den Dokumenten nicht hervor. Immerhin: Sollte sich im Zuge der Überprüfung herausstellen, dass der Nutzer unschuldig ist, bekommt dieser das Geld zurück.
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