ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer: "Die Erhöhung der Strafrahmen ist mit dem Stichwort 'Verwaltungsvereinfachung' nicht zu rechtfertigen. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist die Maßnahme sogar kontraproduktiv." Laut Gesetz dürfen nämlich nur Übertretungen, bei denen eine Registrierung des Täters in der Strafdatenbank unterbleiben kann, mit Organmandat oder Anonymverfügung sanktioniert werden. Zahlt etwa der Fahrzeughalter (zum Beispiel ein Elternteil) die Anonymverfügung ein, kann ein Probeführerschein-Besitzer einer teuren und unangenehmen Nachschulung entgehen.
Die letzte Erhöhung im Jahre 2002 brachte bereits eine Verdreifachung des Strafrahmens für Anonymverfügungen nach Verwaltungsübertretungen. Damals war offiziell beteuert worden, diese Erhöhung sei nicht für Verkehrsdelikte vorgesehen, sondern zur Verwaltungsvereinfachung. "Wie vom ÖAMTC befürchtet wurden damals kurze Zeit später aber auch die Strafsätze für relativ leichte Verkehrsübertretungen angehoben", erinnert Hoffer. "Ein ähnliches Vorgehen erwartet der Club auch bei der aktuell geplanten Erhöhung." Verpackt sind die Absichten in den Gesetzesentwurf zur Schaffung der Landesverwaltungsgerichte, die mit 1. Jänner 2014 die bisherigen unabhängigen Verwaltungssenate ablösen werden.
Der Club hofft auf ein Umdenken. Die Vereinfachung der Verwaltung sei gut gemeint. Aber es müsse unbedingt sichergestellt sein, dass die geplante Novelle weder der Verkehrssicherheit schade, noch zu einem Instrument zum weiteren Abkassieren der Autofahrer werde.
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