Wer von der schiefen auf die rechte Bahn zurück will, hat es oft schwer – denn in vielen Unternehmen wird von den Jobbewerbern ein Strafregisterauszug verlangt. Und unbescholten ist man nicht unbedingt, wenn man noch nie etwas ausgefressen hat – sondern nur, wenn es öffentlich nicht (mehr) aufscheint.
Herr E. ist 39 und hat zwei Vorstrafen, dank derer er sogar schon sechs Monate hinter Gittern verbracht hatte. Als das Klinikum Klagenfurt aber einen Mitarbeiter mit seinen Qualifikationen suchte, bewarb er sich – natürlich ließ er sein getrübtes Vorleben aus. Und legte noch einen falschen Strafregisterbescheid vor.
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