EU-Datenschützer:

Bezahlmodell auf Facebook und Instagram unzulässig

Web
18.04.2024 07:45

Das Bezahlmodell von Facebook und Instagram ist nach Einschätzung der EU-Datenschutzbehörde EDPB unzulässig. Das Modell erfülle „nicht die Bedingungen für eine gültige Einwilligung“ der Nutzerinnen und Nutzer für die Verarbeitung ihrer Daten, teilte die Behörde in Brüssel am Mittwoch mit. Die Empfehlung der EU-Datenschützer ist nicht bindend, gilt aber als richtungsweisend für die Entscheidung der zuständigen nationalen Behörden.

Die EU-Datenschützer hatten dem Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta im November verboten, ohne die explizite Einwilligung der Nutzenden personalisierte Werbung zu schalten. Meta reagierte darauf mit einer kostenpflichtigen Abo-Option für seine Plattformen: Nutzer können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen.

Die meisten Nutzenden willigten „in die Verarbeitung ein, um einen Dienst nutzen zu können“, erklärte EDPB-Chefin Anu Talus. „Sie verstehen nicht die volle Tragweite ihrer Entscheidungen.“ Talus forderte die Online-Plattformen auf, den Nutzenden „eine echte Wahl“ zu lassen.

Zur Datenfreigabe gezwungen
Zahlreiche Verbraucherschutzorganisationen werfen Meta vor, mit seinem Bezahlmodell die EU-Datenschutzvorgaben auszuhebeln und Nutzerinnen und Nutzer faktisch zur Freigabe ihrer Daten zu zwingen. Organisationen aus einer ganzen Reihe von EU-Ländern reichten offizielle Beschwerden dagegen ein.

Die Organisation Noyb für digitale Rechte begrüßte die Entscheidung der Datenschützer vom Mittwoch. „Meta gehen in der EU die Möglichkeiten aus“, erklärte der Noyb-Vorsitzende Max Schrems. Der Konzern müsse den Nutzenden auf Facebook und Instagram nun „eine echte Wahl zwischen Ja und Nein für personalisierte Werbung“ geben.

Meta weist Vorwürfe zurück
Meta wies die Vorwürfe erneut als „unbegründet“ zurück. Der Konzern orientiere sich mit seinem Abo an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der solche Bezahlmodelle in vergangenen Jahr grundsätzlich gebilligt habe, erklärte er.

Neben der Datenschutzbehörde hat auch die EU-Kommission eine Prüfung des umstrittenen Bezahlmodells nach dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) angekündigt. Nach dem Gesetz müssen sich Plattformen wie Facebook und Instagram an strengere Regeln für Online-Werbung halten.

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