„Das tut weh“
In vielen steirischen Gemeinden wird die Leerstandsabgabe heuer zum ersten Mal schlagend. Die „richtigen“ leeren Wohnungen zu adressieren ist aber offenbar nicht so leicht: Viele steirische Haushalte fallen unter die Ausnahmeregelungen – oder werden erfinderisch, um der Abgabe zu entgehen.
Als einer 83-jährigen Mindestpensions-Bezieherin im oststeirischen Dechantskirchen Anfang März ein Schreiben der Gemeinde ins Haus flatterte, traute sie ihren Augen nicht: Sie wurde informiert, dass eine Wohneinheit in ihrem Haus gemäß dem steirischen Leerstandsgesetz abgabepflichtig sei. Mehr als 1000 Euro wurden rückwirkend für das Jahr 2023 veranschlagt.
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