Verjährung geplant

Uni-Gesetz neu: Titel-Entzug bei Plagiat erschwert

Politik
20.03.2024 11:00

Der Ministerrat hat am Mittwoch den Entwurf für das Hochschulrechtspaket abgesegnet. Er sieht Neuerungen bei den Plagiatsregeln vor: Der Titel von Personen, die abgeschrieben haben, soll schwerer entzogen werden können.

Im Entwurf, der nun im Parlament eingebracht wird, ist eine Verjährungsfrist geplant. Die Möglichkeit, einen akademischen Grad wegen eines Plagiats aufzuheben oder zu entziehen, soll somit verjähren können. Plagiate an sich sollen aber weiterhin nicht verjähren, wie aus der Presseunterlage des Bildungsministeriums hervorgeht.

Titel wird für ganzes Studium vergeben
Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) begründete diese Änderung des bisherigen Entwurfs in der Unterlage damit, dass Bachelor- oder Mastertitel für sämtliche Studienleistungen vergeben würden, nicht nur für die wissenschaftliche Abschlussarbeit.

Wie viele Jahre nach Abschluss diese Verjährung eintritt, wollte er am Mittwoch nach dem Ministerrat auf Nachfrage allerdings nicht sagen. Bereits in einem Entwurf für das Universitätsgesetz 2021 war eine Verjährungsfrist vorgesehen: Nach 30 Jahren sollte der akademische Grad nicht mehr widerrufen werden können. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wurde das Vorhaben aber fallen gelassen.

Politiker-Arbeiten geprüft
In jüngster Zeit haben Plagiatsvorwürfe die heimische Politik gehörig aufgemischt: Der selbst ernannte „Plagiatsjäger“ Stefan Weber hatte die Abschlussarbeiten mehrerer Politiker und Politikerinnen unter die Lupe genommen und etwa bei Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) Plagiate geortet.

Bei darauffolgenden Verfahren wurde aber keine Täuschungsabsicht festgestellt. Zu einer Aberkennung eines Titels kam es daher nicht. Im Jänner 2021 war allerdings Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) wegen Plagiatsvorwürfen zurückgetreten.

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