„Ich sitze hier, weil ich einige Schützen sehr gefeiert habe“, gesteht ein 18-Jähriger dem Richter in Klagenfurt. Dabei handelt es sich um rechtsextreme Massenmörder, die dem Burschen so imponierten, dass er sich auch nach einer Waffe umschaute. Wie kommt es, dass das Terror-Bubi frei bleibt?
Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Terrorismus: Der Angeklagte habe terroristische Straftaten gutgeheißen und damit die Gefahr von Nachahmungstaten geschürt. Dass er dazu parallel im Darknet eine Waffe kaufen wollte, verheißt ebenfalls nichts Gutes. Und es gibt weitere schwer wiegende Vorwürfe.
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