Eine 21-jährige Innviertlerin wird wegen einer zufälliger Namensgleichheit mit einer Drittschuldnerin nun zur Kasse gebeten. Die Gerichte schmetterten die Einsprüche ihres Anwaltes gegen die ungerechtfertigte Geldforderung ab. Die juristische Entscheidung ist inzwischen auch schon rechtskräftig.
„Wir sind aus allen Wolken gefallen, als wir den Beschluss des Landesgerichts Ried zu Gesicht bekommen haben. Unsere Tochter kommt völlig unschuldig zum Handkuss. Sie muss für etwas bezahlen, das nichts mit ihr zu tun hat – nur weil sie zufällig den gleichen Namen wie eine andere Person trägt. Das ist für uns nicht nachvollziehbar – wir finden das höchst unfair“, sind die Eltern Sandra und Bernhard S. aus Raab empört.
Eine Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rekurs einzulegen, gibt es leider nicht mehr. Das Landesgericht Ried/I. entschied in zweiter Instanz.
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