In 26 Gemeinden in Oberösterreich gibt es mehr Zweitwohnsitze, als dem Land lieb ist. Sie wurden daher als sogenannte Vorbehaltsgebiete definiert. Nun zeigt sich aber, dass ausgerechnet dort die Zahl der Nebenwohnsitze nicht zurückgeht bzw. sogar steigt – die Grünen fordern nun ein schärferes Gesetz.
Es sind vorwiegend beliebte Tourismusgemeinden im Salzkammergut und in der Pyhrn-Priel-Region, die – teils seit mehr als 20 Jahren – als Vorbehaltsgemeinden definiert sind. Eine gesetzliche Regelung soll dafür sorgen, dass dort die Zweitwohnsitze und deren Besitzer nicht mehr und im Idealfall sogar weniger werden. Doch das tut sie nicht, wie die Grünen seit einiger Zeit aufzeigen.
Nur in Vorbehaltsgebieten kein Rückgang
Sie haben zunächst selbst die Daten der Statistik Austria durchforstet. Ergebnis: „Exakt dort, wo es keine neuen geben dürfte, weil es schon zu viele sind, entstehen die allermeisten Zweitdomizile. Das ist komplett absurd“, sagt Landtagsabgeordneter Rudi Hemetsberger. Durch eine Anfragebeantwortung von Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) fühlt er sich bestätigt. Denn während demnach landesweit – also in allen Gemeinden – die Zahl von Wohneinheiten mit Zweitwohnsitzen zwischen 2021 und 2024 um 18,2 Prozent zurückgegangen ist, bleibt sie in den Vorbehaltsgemeinden konstant hoch. Im Bezirk Vöcklabruck ist sie in diesem Zeitraum sogar angestiegen.
„Abwanderung, Ortszentren, die veröden und Gemeinschaften, die keine mehr sind: Das sind die Folgen für Gemeinden, wenn die Zweitwohnsitze über Hand nehmen.
Landtagsabgeordneter Rudi Hemetsberger (Grüne)
Für Hemetsberger steht fest: Die gesetzliche Regelung bezüglich der Vorbehaltsgebiete ist zu „lahm“. Zum einen darf derzeit ein Zweitwohnsitz weiterverkauft werden, wenn er fünf Jahre lang ausschließlich als solcher genutzt wurde. Zum anderen gebe es zu viele Ausnahmen im Grundverkehrsgesetz, meint Hemetsberger.
Die Grünen haben daher diese Woche einen Initiativantrag in den Landtag eingebracht, in dem sie eine Streichung der Ausnahmeregelungen fordern. „Wir brauchen Gesetze, die Zweitwohnsitze in Vorbehaltsgebieten nachhaltig eindämmen und reduzieren“, sagt Hemetsberger.
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