Havarie in Edinburgh
Die Grazer Familie von Künsberg Sarre darf das „von“ weiter in ihrem Namen führen. Das hat der Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Der „Krone“ erklärt sie den langen Weg bis dahin.
Seit 17. Jänner ist das öffentliche Interesse an Thomas von Künsberg Sarre groß. Mit zehn von zehn Stimmen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden: Die Republik Österreich darf das „von“ in seinem Namen nicht einfach streichen.
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