Ausnahmen im Überblick

So vermeidet man die neue Baulandabgabe

Burgenland
16.12.2022 19:00

Nächstes Jahr wird die Steuer für nicht genutzte Grundstücke im Burgenland erstmals fällig. Doch es gibt auch zahlreiche Ausnahmen für die Eigentümer.

Das Ziel der Abgabe ist klar: „Es geht darum, leistbares Bauland für junge Familien zu schaffen“, erklärt Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ). Gerade in Zeiten von Rekord-Teuerung sei das ein Gebot der Stunde.

Dorner verweist zudem auf die Ausnahmen: „Diese sind sozial treffsicher und gerecht ausgestaltet.“ Keine Abgabenpflicht besteht:

  • Wenn der Eigentümer unter 30 Jahren ist oder das Grundstück für eigene Kinder oder Enkelkinder unter dieser Altersgrenze vorgesehen ist.
  • In den ersten fünf Jahren ab erstmaliger Widmung.
  • Bei Bausperren, Aufschließungsgebieten und Baulandbefristungen.
  • In den ersten drei Jahren ab Erlangung des Eigentums.
  • Eine Baumobilisierungsvereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen wird.
  • Der Eigentümer ein Ansuchen auf Umwidmung in eine Grünfläche stellt.
  • Bereits mit der Bebauung begonnen wurde.

„Nicht genutztes Bauland kostet viel Geld“
„Wir wollen Grundbesitzer motivieren, ihr brach liegendes Bauland zu nutzen oder weiterzuverkaufen“, erklärt Dorner. Am liebsten wäre es dem Landesrat daher, wenn „wir überhaupt keine Einnahmen erzielen und Bauland mobilisieren können.“ Denn eines sei klar: „Nicht genutztes Bauland kostet der Allgemeinheit viel Geld für Infrastruktur, wie Kanal oder Straßen“.

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