Die Überlegung des Verkehrsministeriums, wie beim Alkohol auch für THC einen Grenzwert am Steuer einzuführen, stößt beim Innenministerium auf wenig Begeisterung.
Also selbst wenn die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt ist, solle weiter gelten: Sobald Cannabis nachweisbar ist, wird gestraft. Dem gegenüber steht der Hintergrund des Vorschlages aus dem Gewessler-Ressort, dass selbst, wenn man bereits wieder fahrtauglich ist, der Cannabis-Wirkstoff THC noch mehrere Tage nachweisbar bleibt.
Karner erteilt „Freigabe-Fantasien“ Absage
Innenminister Karner jedenfalls würde die Debatte gerne für beendet erklären, so scheint es. Denn auch der „Kurier“ zitierte aus einer Aussendung des Ministers zu dem Thema: „Mehr Kontrolle und klare Absage an Freigabe-Fantasien“, sagte er demnach zu „Drogenliberalisierungs-Vorschlägen aus dem Verkehrsressort“.
Kontrollen sollen verstärkt werden
Die Anzeigen gegen Drogenlenker haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Im Vorjahr waren es laut Ö1 bereits mehr als 6300. Seit 2017 benutzt die Polizei für die Kontrolle spezielle Speichelvortestgeräte, um THC nachzuweisen. Jährlich sind zusätzliche Geräte dazugekommen, es gibt auch mehr speziell ausgebildete Polizisten. Die Kontrollen sollen laut Innenministerium in den nächsten Jahren weiter verstärkt werden.
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