Streit in Tschechien

Gericht: Pavel darf am NATO-Gipfel teilnehmen

Außenpolitik
24.06.2026 19:51
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der tschechische Staatspräsident Petr Pavel darf am NATO-Gipfel im Juli in Ankara teilnehmen. Das hat jetzt das Verfassungsgericht des Landes mittels einstweiliger Verfügung angeordnet. Pavel hatte geklagt, nachdem die Regierung beschlossen hatte, dass Premier Andrej Babiš die Delegation leiten solle.

„Wir (Regierung) betreiben eine aktive Außenpolitik, und es ist unsere Zuständigkeit, diese zu gestalten“, hatte Babiš zu dieser Entscheidung gesagt. Er wolle beim NATO-Gipfel in Ankara die tschechische Position in Bezug auf die Nichterfüllung von Verpflichtungen erläutern. Dabei geht es um die vorgeschriebenen Verteidigungsausgaben, die Tschechien nicht leistet. Pavel plädiert für den Anteil von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), Babiš will hingegen weniger ausgeben.

Weil er die Delegation in Ankara nicht hätte leiten dürfen, reichte Pavel am Dienstag Klage beim Verfassungsgericht Tschechiens ein. Das entschied nur einen Tag später zu seinen Gunsten. „Die Regierung und das Außenministerium werden angewiesen, die Organisatoren des NATO-Gipfels unverzüglich darüber zu informieren, dass der Präsident der Republik Teil der offiziellen Delegation ist“, sagte ein Gerichtssprecher. Pavel müsse eine Akkreditierung bekommen.

Aufgrund des Zeitdrucks habe man schnell eine Entscheidung getroffen. „Wir gingen davon aus, dass der Präsident – ​​mit der kleinen Ausnahme im Jahr 2022 – stets Mitglied der Delegation beim NATO-Gipfel war. Dies ist eine gängige Praxis, die ihre eigene Bedeutung hat und respektiert werden muss“, hieß es weiter. Im eigentlichen Kompetenzstreit zwischen Pavel und Babiš soll später ein Urteil fallen. Der bizarre Streit dürfte damit weitergehen.

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