Ein Niederösterreicher ist mit seinem Antrag, das Cannabis-Verbot in Österreich aufzuheben, vor den Verfassungsgerichtshof gezogen - und gescheitert. Das Höchstgericht wies den Antrag als „aussichtslos“ ab.
Der Niederösterreicher hatte argumentiert, dass das Verbot angesichts des „sehr geringen Risikos einer psychischen oder physischen Abhängigkeit“ unverhältnismäßig und unsachlich sei. Der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag ab, da die Regulierung von Suchtmittelkonsum im „rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers“ liegt. Damit könne dieser entscheiden, ob er den Konsum von Suchtmitteln strenger regelt als etwa den Konsum von Alkohol und Tabak.
„Antrag aussichtslos“
„Vor diesem Hintergrund erscheint der Antrag auf Aufhebung des Verbotes aussichtslos. Der VfGH lehnte daher die Behandlung des Antrags einstimmig ab“, hieß es in der Begründung des Höchstgerichts. Der Entscheid wurde am Montag veröffentlicht.
In Österreich regelt das Suchtmittelgesetz den Umgang mit sogenannten Suchtgiften, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen. Bei Cannabis ist die Erzeugung, der Erwerb, der Besitz, die Überlassung, die Verschaffung, die Ein- und Ausfuhr sowie die Bewerbung verboten. Auch geringste Mengen (z.B. die Tagesdosis für den Eigenverbrauch) sind nach dem österreichischen Gesetz verboten.
Debatte um Abhängigkeit
Gegner des Verbots argumentieren wiederholt, dass durch Cannabisprodukte keine körperliche Abhängigkeit entstehen könne, Experten weisen allerdings immer wieder darauf hin, dass es durchaus zu einer psychischen Abhängigkeit kommen kann. Mit einer klassischen Kokain-, Heroin- oder Alkoholabhängigkeit lässt sich der Cannabiskonsum dennoch nicht vergleichen.















Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).