Grenzwert Cannabis

Mildere Strafen für Drogenlenker möglich

Vorarlberg
29.06.2022 06:25

Strafen für Drogenlenker sollen milder ausfallen. Der Suchtbeirat der Landesregierung beschließt Empfehlung. Die Entscheidung wird in Wien getroffen.

Seit 1983 fordert Bernhard Amann ein Umdenken bei der Drogenpolitik. „Damals, noch unter Landeshauptmann Kessler, habe ich deshalb ein Berufsverbot bekommen“, erzählt der umtriebige Emser und lacht. In Hinblick auf Verkehrsteilnehmer mit einer Vorliebe für Gras angeht, kämpft Amann bereits seit 2010 für gerechtere Sanktionen. „Wer drei Nanogramm hat, muss nämlich mit Auflagen rechnen, die ansonsten nur Alkolenker mit 1,6 Promille treffen“, kritisiert er.

Fakten

Einen neuen Grenzwert soll es künftig für Drogenlenker geben. Der Suchtbeirat der Vorarlberger Landesregierung sprach sich für 3 Nanogramm THC pro Milliliter Blut aus.

Zum Vergleich: 5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut entspricht laut Experten in etwa 0,5 bis 0,8 Promille Alkohol. 25 Prozent aller Lenker, die zuletzt in Österreich wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss angezeigt wurden, hatten weniger als 2,5 Nanogramm THC. „Genauso wie Menschen mit weniger als 0,5 Promille de facto unbehelligt bleiben, braucht es einen Grenzwert für Cannabis, der diese Verkehrsteilnehmer von Strafen verschont“, fordert Amann.

In den vergangenen Jahren sei oft mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden. Gerade Jüngere würden jene 3000 Euro, die für Auflagen, Gutachten und Ähnliches zu berappen seien, viel zu hart treffen.

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Die Moralapostel haben sich in die Pension verabschiedet. Nach dekadenlangem Stillstand muss etwas passieren.

Bernhard Amann

Paradigmenwechsel nach dekadenlangem Stillstand
Entsprechend zufrieden ist der Obmann des Suchtbeirats - der sich aus Vertretern der Hilfseinrichtungen wie etwa dem Emser „Ex & Hopp“, der Gesundheitsabteilung, Bezirksverwaltung und der Fachabteilung der Landesregierung zusammensetzt - mit den jüngst beschlossenen Empfehlungen. Unter anderem soll nämlich der Grenzwert bei Cannabis im Straßenverkehr künftig bei 3 Nanogramm liegen. Auch beim Psychiatriebeirat wurde die Forderung durchgewunken.

Ob die Änderungen wirklich kommen, wird kommende Woche im Verkehrsministerium in Wien verhandelt. Amann ist zuversichtlich: "Diese Ungleichbehandlung ist doch nicht nachvollziehbar.

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