Der Tod der 13-jährigen Leonie, die Passanten Ende Juni 2021 auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden hatten, wird ab 27. September am Landesgericht für Strafsachen verhandelt. Drei jungen Männern afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird, wie bereits berichtet, Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet.
Nachdem der Jüngste das Mädchen am Donaukanal getroffen hatte, war die 13-Jährige in die Wohnung eines Landsmanns mitgegangen, wo die Gruppe laut Anklage beschlossen haben soll, diese in Missbrauchsabsicht unter Drogeneinfluss zu setzen. Zunächst soll die 13-Jährige eine Ecstasy-Tablette freiwillig genommen haben, in der Wohnung wurden dann der Staatsanwaltschaft zufolge sieben weitere Tabletten aufgelöst und ihr in einem Getränk verabreicht. Als das Ecstasy zu wirken begann, soll die 13-Jährige von allen drei Angeklagten missbraucht worden sein.
Suchtmittelvergiftung und Ersticken
Infolge der Übermenge der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei der 13-Jährigen plötzlich die Atmung aus. Die Männer dürften in Panik geraten sein. Sie versuchten noch, ihr Tee und Zitrone zu verabreichen bzw. sie mit kaltem Wasser abzuduschen. Als sich die 13-Jährige nicht mehr regte, trugen sie sie vor die Tür und lehnten sie an den Baum. Das Obduktionsgutachten ergab, dass das Mädchen infolge von Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.
Zahlreiche Zeugen und Sachverständige
Die Angeklagten bestreiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Einer behauptet sogar, von den Geschehnissen nichts mitbekommen zu haben, weil er nach dem Konsum eines Mischgetränks das Bewusstsein verloren habe. Zahlreiche Spuren widerlegen laut Staatsanwaltschaft jedoch diese Angaben.
Für den Schwurprozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Wie Gerichtssprecherin Salzborn ausführte, sind zur Verhandlung neben einer Fülle von Zeugen nicht weniger als sieben Sachverständige geladen. Neben einem Gerichtsmediziner und einem Gerichtspsychiater wird unter anderem auch ein Gutachter zur Altersfestellung des jüngsten Angeklagten angehört. Eine Kriminaltechnikerin soll zu den Spuren an der Bekleidung des Mädchens Stellung nehmen, auch ein toxikologischer Sachverständiger wurde beigezogen.
Die Urteile soll es am 6. Oktober geben. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.
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