Debatte vor Prozess

Fall Leonie: Warum keine Mordanklage?

Gericht
26.07.2022 15:57

Unter Drogen gesetzt, vergewaltigt und dann tot an einen Baum gelehnt. Das traurige Schicksal der 13-jährigen Leonie. Jetzt wurden die drei mutmaßlich verantwortlichen Afghanen angeklagt. Aber nicht wegen Mordes, sondern wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen.

Das verstehen auch die Anwälte der Familie, Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck nicht. Sie wollen im Prozess auf jeden Fall eine Ausweitung zu einer Mordanklage thematisieren. „Wir sind der Meinung, dass jemand, der einer 13-Jährigen acht Ecstasy-Tabletten einflößt und einschlägige Erfahrung mit Drogen hat, sich des Mordes strafbar macht“, stellt Anwalt Johannes Öhlböck klar. Zwei der drei angeklagten Afghanen haben nämlich einschlägige Vorstrafen wegen Drogendelikten. Deswegen hätten sie wissen müssen, was solch eine Intoxikation für Folgen hat, sind sich die Opfervertreter einig.

Mordanklage als „Symbol“
Trotzdem stellen sie in der Pressekonferenz klar, dass das Strafmaß der Delikte ident ist. „Für die Angeklagten gibt es hier nichts zu gewinnen“, so Höllwarth. Ob nun auf eine Mordanklage ausgeweitet wird oder nicht, den zwei jungen Erwachsenen drohen 20 Jahre und dem 23-Jährigen lebenslange Haft. Trotzdem hätte es „eine symbolische Wirkung“, meint der Anwalt.

Die drei Angeklagten sollen schon, als das Mädchen beschlossen hatte, in die Wohnung mitzukommen, geplant haben, sie unter Drogen zu setzen und zu vergewaltigen ­- heißt es in der Anklage. Schließlich erstickte Leonie an der Überdosis. Die Männer sollen sie noch angezogen und auf einen Grünstreifen gegen einen Baum gelehnt haben.

In der Hauptverhandlung gelte es nun vor allem zu klären: „Wie viel wussten die Beschuldigten, was haben sie für möglich gehalten und womit haben sie sich abgefunden“, so Öhlböck. Deutet das Beweisverfahren darauf hin, dass der Verdacht des Mordes gegeben ist, kann die Staatsanwaltschaft die Anklage ausweiten. Genau das wollen die Privatbeteiligtenvertreter während des Prozesses erreichen.

Tat auf Video aufgenommen
Dieser soll Ende August bzw. Mitte September stattfinden. Elf Zeugen und sieben Gutachter werden angehört. Außerdem wird ein Video gezeigt, dass die Afghanen während der Tat zeigt - sie haben es selbst aufgenommen! Das Material wird aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck wollen zusätzlich für die ganze Verhandlung einen Antrag auf Ausschluss stellen. So sollen die Angehörigen und Zeugen geschützt werden. Zu welchem Zeitpunkt der Verhandlung sie den Antrag stellen werden, lassen sie noch offen.

Schmerzengeld für Familie
Leonies Eltern und ihre vier Geschwister werden sich dem Verfahren mit einer Forderung nach Trauerschmerzengeld zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Person anschließen. Die Brüder und die Schwester vertritt Johannes Öhlböck. Die Eltern Florian Höllwarth. „Es stellt sich allerdings die Frage: Von wem wird das zu holen sein?“, stellt Öhlböck in den Raum. Wohl kaum von den drei angeklagten Afghanen ...

Hier sehen die Opfervertreter die Politik als Teilschuldigen und Verantwortlichen. Nach der Hauptverhandlung planen sie eine Amtshaftungsklage in der Höhe des Trauerschmerzengeldes. „Wenn die zwei vorbestraften Angeklagten nach ihren Verurteilungen abgeschoben worden wären, hätte der Tod von Leonie verhindert werden können“, behauptet Öhlböck.

Keine Veränderungen vonseiten der Politik
Nach dem gewaltsamen Tod von Leonie haben sie sich außerdem an die Justizministerin Alma Zadic und damaligen Innenminister Karl Nehammer gewendet. Sie forderten Verbesserungen zur Prävention von Gewalt an Frauen - vor allem durch Asylwerber. Aber erfolglos: „Es besteht kein Interesse an Veränderungen“, sagt Höllwarth.

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