Lebenslang droht

„Fall Leonie“: Anklage, aber nicht wegen Mordes

Wien
14.07.2022 16:03

Angelehnt an einen Baum auf einem Grünstreifen in Wien - so wurde die 13-jährige Leonie tot aufgefunden, nachdem sie in der Nacht davor Schreckliches erleben musste. Gegen die mutmaßlich verantwortlichen drei Afghanen hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Dem Prozess steht nichts im Wege!

Nichtsahnend traf sich das junge Mädchen am Abend des 25. Juni 2021 mit den drei Männern. Einen davon kannte sie von Instagram und flüchtigen Treffen - er habe ihr immer wieder Drogen angeboten. An diesem Abend entschied sie sich, eine Ecstasy-Tablette zu nehmen, und ging mit den drei Männern in eine Wohnung im 22. Bezirk.

An Überdosis erstickt
Laut Anklage sollen die drei schon in diesem Moment beschlossen haben, sie unter starken Drogeneinfluss zu setzen und gemeinsam zu vergewaltigen. Die Staatsanwältin ist sich sicher, dass sich die jungen Männer an der willen- und wehrlosen Leonie vergingen ­- sieben Ecstasy-Tabletten flößten sie ihr zuvor ein. Das Mädchen war bewusstlos den Afghanen ausgeliefert. Nach ungefähr eineinhalb Stunden erstickte Leonie an der Überdosis. Gefunden wurde sie am nächsten Tag auf einem Grünstreifen an einen Baum gelehnt.

Keine Mordanklage
Nach einem langen Ermittlungsverfahren­ - anfangs war die Anzahl der Täter unklar, einer der Männer ist geflüchtet, ein anderer log bei seinem Alter - konnte nun Anklage erhoben werden. Und zwar wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger. Nicht aber wegen Mordes. Laut Strafgesetz muss nämlich die Absicht der Tat berücksichtigt werden. Die Männer sollen demnach nur geplant haben, Leonie zu vergewaltigen, nicht sie zu töten.

Bis zu lebenslange Haft
Das Strafmaß ist bei den Delikten aber gleich: Bis zu lebenslanger Haft erwartet den Erstangeklagten. Er war zum Tatzeitpunkt 22 Jahre alt, also gänzlich strafmündig. Die anderen zwei waren erst 18 Jahre alt und gelten somit als junge Erwachsene im Strafrecht. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Strafverteidiger Wolfgang Haas vertritt einen der Angeklagten im Prozess.

Laut Anklage weichen die bisherigen Verantwortungen der Männer stark von den Ergebnissen der Gutachten ab. Sie wollen das Mädchen entweder gar nicht vergewaltigt oder einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben, und auch von der Überdosis Ecstasy wollen sie nichts gewusst haben. Wann der Prozess stattfindet, ist noch nicht festgelegt.

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