Seit dem Auslaufen der Covid-Quarantäne am Montag darf auch wieder eine telefonische Krankmeldung erfolgen. Doch um die konkrete Umsetzung in der Praxis herrscht nun große Verwirrung: Die Ärztekammer widerspricht nämlich dem Gesundheitsministerium, wonach dies nur für Corona-Fälle gelte.
Die Ärztekammer erklärte entgegen ursprünglichen Angaben aus dem Ministerium, dass die telefonische Krankschreibung „bei allen Krankheiten möglich“ sei. Das Gesundheitsministerium und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) beharren allerdings darauf, dass man sich nur mit Corona telefonisch krankschreiben lassen kann.
Ärztekammer: „Nicht verwirren lassen“
In der früheren Variante während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung für alle Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen - außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Corona, hatte das Gesundheitsministerium bereits am Sonntag wissen lassen.
Die Ärztekammer widersprach dem am Montag allerdings in einer Aussendung: „Patientinnen und Patienten sollten sich nicht verwirren lassen. Aus unserer Sicht ist die telefonische Krankmeldung weiter bei allen Krankheiten möglich“, meinte ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Edgar Wutscher.
Telefonische Krankmeldung teils nie beendet worden
In manchen Bundesländern wie zum Beispiel Wien sei die telefonische Krankmeldung durch die telemedizinischen Regeln im Gesamtvertrag nie beendet worden. Und auch in den übrigen Bundesländern obliege darüber hinaus die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich der Ärztin oder dem Arzt.
„Wenn die Ärztin oder der Arzt der Meinung ist, dass ein Patient arbeitsunfähig ist, wird er auch krankgeschrieben - auch telefonisch, wenn das möglich ist“, sagte Wutscher. Gegebenenfalls werde es aber auch weiterhin notwendig sein, eine Abklärung in der Ordination vorzunehmen.
Ministerium beharrt auf Einschränkung
Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu auf erneute APA-Anfrage am Montag, dass eine ärztliche Krankschreibung grundsätzlich einen persönlichen, also physischen Patientenkontakt voraussetze. Die wiedereingeführte telefonische Krankmeldung mit 1. August solle „nur für jene Erkrankungen möglich sein, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion zurückzuführen sind“.
Eine gesetzliche Regelung sei nicht erforderlich, zuständig seien die Krankenversicherungsträger.
Covid-Erkrankte müssen auch gemeldet werden
Die ÖGK teilte mit, dass die telefonische Krankschreibung bereits per „Obmannverfügung“ geregelt sei - und zwar nur für Corona-Verdachtsfälle und positiv Getestete mit Symptomen. Dass man sich mit Corona aktiv krankschreiben lassen muss, ist übrigens neu: Bisher ging das per Absonderungsbescheid automatisch - mit dem Ende der Quarantäne fielen aber auch die entsprechenden Bescheide weg.
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