Streit um Zuverdienst

Heinz Mayer: „Frage der Bedürftigkeit im Inland“

Politik
18.05.2022 07:23

Der Streit um die Anhebung der Zuverdienstgrenze für aus der Ukraine Vertriebene geht weiter. Das Innenministerium fühlt sich durch ein Gutachten bestätigt, dass man hier großzügigere Regelungen für diese Personengruppe einziehen kann, als sie für andere Flüchtlinge in der Grundversorgung gelten. Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte das davor angezweifelt. Auch die Grünen hätten gerne eine großzügigere Regelung.

Hintergrund der jetzt seit Wochen herrschenden Diskussion ist, dass die Regierung und acht Bundesländer die Zuverdienst-Möglichkeit für die Vertriebenen aus der Ukraine von 110 Euro plus maximal 80 Euro pro Familienmitglied auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485 Euro anheben wollen.

Jedoch lehnt beispielsweise Kärnten dies unter anderem aus rechtlichen Gründen ab, da die Anhebung dann auch für alle anderen Asylwerber in der Grundversorgung gelten müsste. Am Dienstag erklärte Mayer im Ö1-„Mittagsjournal“, dass Ukrainer und Afghanen nicht unterschiedlich behandelt werden dürften, ohne dass es einen sachlichen Grund dafür gebe: „Der Krieg alleine ist es sicher nicht, sondern es ist die Frage der Bedürftigkeit hier im Inland.“

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Der Krieg alleine ist es sicher nicht, sondern es ist die Frage der Bedürftigkeit hier im Inland.

Heinz Mayer, Verfassungsrechtler

Laut Gutachten von Innenministerium „wesentliche Unterschiede“
Dem hält das Innenministerium nun ein der APA vorliegendes Gutachten entgegen, das von Andreas Wimmer vom Institut für Verwaltungsrecht an der Linzer Uni und Katharina Pabel, Europarechtlerin an der Wirtschaftsuniversität verfasst wurde. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass zwischen den aus der Ukraine Vertriebenen und sonstigen Zielgruppen der Grundversorgung „wesentliche Unterschiede im Tatsächlichen bestehen, die eine unterschiedliche rechtliche Regelung der Versorgungsleistungen sachlich rechtfertigen können“.

Somit wäre eine differenzierte Festlegung von Einkommensrichtlinien „sachlich gerechtfertigt“.

Zuständige Fachressort muss Lage beurteilen
Schon der im Kanzleramt sitzende Verfassungsdienst hatte sich tendenziell der rechtlichen Position des Innenministeriums angeschlossen. Darin heißt es, dass zwischen den Gruppen Unterschiede „im ausreichenden Maße“ vorliegen müssten, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Ob derartige Unterschiede im Hinblick auf die in Aussicht genommene Differenzierung vorlägen, sei vorrangig vom zuständigen Fachressort zu beurteilen.

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Es wäre an sich gescheit, das für alle gelten zu lassen, weil das den bürokratischen Aufwand extrem reduziert, weil die Spannungen innerhalb der Gruppe der Geflüchteten reduzieren werden würden.

Georg Bürstmayr, Grünen-Mandatar

Grüne sind gegen eine Differenzierung
Würde es nach dem den Grünen gehen, könnte man durchaus großzügiger vorgehen. Grünen-Mandatar Georg Bürstmayr meinte am Dienstag in Ö1: „Es wäre an sich gescheit, das für alle gelten zu lassen, weil das den bürokratischen Aufwand extrem reduziert, weil die Spannungen innerhalb der Gruppe der Geflüchteten reduzieren werden würden.“

Wer arbeitet, soll auch Familienbeihilfe beziehen können
Wenn Ukrainer Ansprüche riskieren, nur weil sie arbeiten gehen, steigere das nicht ihre Arbeitsmoral, sagte die SOS-Kinderdorf-Kinderrechtsexpertin Birgit Schatz im Ö1-„Morgenjournal“. Eine Arbeitsstelle würde in den meisten Fällen heißen, die Grundversorgung in Höhe von 250 Euro pro Erwachsenem und 100 Euro pro Kind zu verlieren. Eine Gesetzesänderung sollte noch vor der Sommerpause des Parlaments passieren. Wer arbeite, solle auch Familienbeihilfe beziehen können.

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