Nicht nur in Matrei in Osttirol waren die Einsatzkräfte der Feuerwehr in der Nacht auf Mittwoch gefordert. In Volders im Bezirk Innsbruck-Land brach in der Küche einer Unterkunft für Flüchtlinge ein Feuer aus. Das Gebäude ist vorerst unbewohnbar.
Alarmiert wurden die Florianijünger der Freiwilligen Feuerwehren Volders und Wattens um kurz nach 23 Uhr. Kurz zuvor war im Bereich der Küche des Wohnheims für Flüchtlinge ein Feuer ausgebrochen. „Die Bewohner konnten den Brand mit Feuerlöschern bekämpfen“, heißt es von den Ermittlern.
Drei Personen im Krankenhaus
Zwei Staatenlose im Alter von 18 und 30 Jahren sowie ein Afghane (20) wurden mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung in das Krankenhaus nach Hall eingeliefert. Laut den Ermittlern entstand an dem Gebäude ein erheblicher Sachschaden. „Das Gebäude ist momentan nicht bewohnbar“, hieß es.
Der Grund für den Ausbruch des Feuers ist noch unklar. Laut Informationen der „Krone“ wurden die Bewohner vorläufig im Flüchtlingsheim Trientlgasse in Innsbruck untergebracht.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.