Gilt ab Samstag

Van der Bellen unterschrieb Impfpflicht-Gesetz

Politik
04.02.2022 15:06

Nach dem Beschluss im Bundesrat am Donnerstag haben am Freitagvormittag auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) ihre Unterschriften unter das Gesetz gesetzt. Die Kundmachung im Bundesgesetzblatt ist ebenfalls schon erfolgt. Damit tritt das Gesetz schon am Samstag in Kraft.

Anfang dieser Woche appellierte FPÖ-Chef Herbert Kickl noch an Van der Bellen, seine Unterschrift unter dem Gesetz zu verweigern. Sollte er dies dennoch tun, stünde Österreich „auf einer Stufe mit autoritär regierten Staaten.“ Kickls Appelle nützten am Ende nichts. Entsprechend empört reagierte der blaue Frotmann auf Van der Bellens Unterschrift: „Mit seiner Unterzeichnung des Impfpflicht-Gesetzes hat Van der Bellen eine unrühmliche Ära für den Rechtsstaat und die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher eingeleitet.“ Österreich stehe nun damit auf einer Stufe mit autoritär regierten Staaten wie Turkmenistan.

Impfpflicht gilt für alle Personen ab 18 mit Wohnsitz in Österreich
Die Impfpflicht war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, am Donnerstag stimmte mit dem Bundesrat auch die Länderkammer des Parlaments zu. Gelten wird sie für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie - bedingt - auch für Genesene.

Verweigerer werden ab 16. März gestraft
Der Strafrahmen bei Nicht-Befolgung geht im sogenannten „vereinfachten Verfahren“ bis zu 600 Euro, im „ordentlichen Verfahren“ bis 3600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft, sondern erst ab dem 16. März („Phase 2“). Ausständig ist noch eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der die Details zum Vollzug geregelt werden - etwa hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe oder den Ausnahmen von der Impfpflicht.

Ungeimpfte bekommen Schreiben
Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Daten-Abgleich geschaffen hat, bekommen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügungen ausgestellt.

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