Die Impfpflicht hat mit dem Beschluss im Bundesrat (59 abgegebene Stimmen, 47 Abgeordnete stimmten mit Ja, 12 mit Nein) am Donnerstag auch die letzte Hürde im Parlament genommen, jetzt fehlt nur noch das - formale - Abnicken des Bundespräsidenten. Klar ist deshalb aber noch lange nicht alles - von zusätzlich anerkannten Impfstoffen bis hin zum Arbeitslosengeld für Vakzin-Verweigerer.
Ab wann gilt nun was?
Die Impfpflicht ist nun endgültig beschlossen, nach der in den kommenden Tagen zu erwartenden Unterschrift des Bundespräsidenten gilt sie dann auch. Bis Mitte März passiert allerdings wenig: Denn erst dann wird auch kontrolliert und Vakzin-Verweigerung mit Strafen von vorerst bis zu 600 Euro geahndet.
Wie wird kontrolliert?
Laut Gesundheitsressort vorerst einmal im Rahmen üblicher Polizeikontrollen, also beispielsweise bei Verkehrskontrollen. Ob man noch einen Schritt weiter geht und per Register im großen Stil Ungeimpfte straft, ist noch offen.
Was tun mit im Ausland geimpften Pflegerinnen?
Da Zehntausende Pflegerinnen aus Osteuropa mit hierzulande nicht anerkannten Impfstoffen immunisiert sind, drohen in der 24-Stunden-Betreuung massive Probleme. Nun scheint man endlich einer Lösung nahe: Laut einem kursierenden Verordnungsentwurf, der dem Gesundheitsressort zufolge aber noch nicht ausverhandelt ist, sollen auch „im Ausland zugelassene und nicht anerkannte“ Vakzine wie Sputnik vor einer Verwaltungsstrafe schützen.
Wie ist die Lage am Arbeitsplatz?
Grundsätzlich herrscht dort 3G, man muss für den Job also nicht geimpft sein. Laut aktueller Verordnung können Betriebe aber sehr wohl 2G - also de facto eine Impfpflicht - vorschreiben. Allein: Es ist nicht geregelt, wer das darf, sagt Arbeitsrechtsexperte Walter Pfeil: „Derzeit ist das unklar.“ Und das Arbeitsministerium hat auch nicht vor, dies genauer festzulegen, heißt es. „Es hängt also abgesehen von sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen vom Zufall ab, ob sich ein Arbeitnehmer impfen lassen muss“, sagt Pfeil.
Viele Ungeimpfte bald ohne Gage – oder gar Job?
Erste Unternehmen, etwa der ORF, preschten bereits vor und kündigten an, Ungeimpften nichts mehr zu zahlen, wenn diese nicht von zu Hause aus arbeiten können. Im Streitfall klärt dies wohl das Arbeitsgericht. Grundsätzlich aber kann unter Einhaltung von Fristen & Co. grundlos gekündigt werden.
Wird Impf-Verweigerern die Arbeitslose gestrichen?
Laut AMS-Chef Johannes Kopf gab es bereits Fälle, in denen Impf-Verweigerern das Arbeitslosengeld zumindest für einige Wochen gesperrt wurde – allerdings nur „ein paar Dutzend“, sagt er. „Überall dort, wo die Impfung verständlicherweise verlangt wird“, sei eine Streichung der Arbeitslosen möglich, erklärte Kopf. Experte Pfeil ist skeptisch, jedenfalls bei Bewerbungen fernab von Spital & Co.: „Scheitert eine Bewerbung nur an 2G“, sagt er, „dann ist das aus meiner Sicht kein Fall für eine Sperre.“
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