Der im russischen Exil weilende ehemalige syrische Machthaber Bashar al-Assad ist in seiner Heimat von einem Gericht zum Tode verurteilt worden. Die Richter begründeten ihr Urteil am Dienstag mit „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ Assads nach dem Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs im Jahr 2011.
Es handelt sich um das erste Urteil gegen Assad, der im Dezember 2024 von islamistischen Kämpfern gestürzt wurde und ins Exil in die russische Hauptstadt Moskau floh. Ebenfalls die Todesstrafe fasste am Dienstag auch der frühere hochrangige Sicherheitsverantwortliche Atef Najib, ein Cousin Assads, aus. Der inhaftierte Najib wurde wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ schuldig gesprochen, die er nach Überzeugung der Richter als Leiter der Sicherheitsbehörden in der syrischen Provinz Daraa begangen hatte. Unter anderem wurden ihm die „vorsätzliche Tötung von Kindern unter 15 Jahren“ und „Folter mit Todesfolge“ zur Last gelegt.
Auch Assads Bruder Mahir al-Assad sowie weitere Vertreter der gestürzten Regierung wurden in Abendwesenheit zum Tode verurteilt. Ihnen wurden vorsätzlicher und geplanter Mord sowie Folter mit Todesfolge zur Last gelegt. Berichten zufolge soll sich der als brutaler „Schlächter“ bekannte Mahir ebenfalls nach Moskau abgesetzt haben.
Jubelszenen nach Todesurteilen
Vor dem Justizpalast in Damaskus versammelten sich während der Urteilsverkündung Dutzende Menschen. Nach dem Todesurteil gegen Najib brachen Jubel und Freudenschreie aus, wie ein dpa-Reporter vor Ort berichtete. Einige Menschen hielten Bilder von Personen hoch, deren Tod Najib vorgeworfen wird. Auch in Daraa hat es Augenzeugenberichten zufolge Freudenbekundungen gegeben.
Neue syrische Regierung arbeitet Assads Verbrechen auf
In der Provinz Daraa hatte im Jahr 2011 der Aufstand gegen die Assad-Regierung begonnen. Najib wurde im Jänner 2025, wenige Wochen nach dem Sturz der Assad-Regierung, in der syrischen Hafenstadt Latakia festgenommen. Der Prozess gegen den Ex-Machthaber selbst und dessen Umfeld wurde im April eröffnet. Die neue syrische Führung will die früheren Verantwortlichen von Assads Sicherheits- und Regierungsapparat zur Verantwortung ziehen. Doch das ist eine große Herausforderung für die neue Justiz, die versucht, unabhängig zu agieren.
Viele der Richter und Staatsanwälte haben wenig bis gar keine Erfahrungen mit solch komplexen Gerichtsverfahren. Kritiker sehen in den Verfahren daher lediglich einen Versuch, die Bevölkerung oder auch ausländische Partner zu besänftigen. Wieder andere bemängeln, dass Gräueltaten anderer bewaffneter Gruppen, wie dschihadistischer Fraktionen oder Rebellenmilizen, in diesen Prozessen bisher außen vor bleiben. Präsident Ahmed al-Sharaa selbst war Anführer des islamistischen Milizbündnisses HTS. Seit der Machtübernahme gibt er sich allerdings als gemäßigter Islamist.
Warnung vor schleichender Islamisierung des Landes
Kürzlich warnte der Arzt und Mitbegründer des syrischen Hilfswerks „Blaue Maristen“, Nabil Antaki, in einem Schreiben aus Aleppo an die Initiative „Christlicher Orient“ vor einer schleichenden Islamisierung. Das syrische Parlament werde von islamistischen Strömungen dominiert. Vertreter der ehemaligen salafistischen Rebellengruppen machten ein Drittel der Versammlung aus. Es gebe aber kein Mitglied der demokratischen und säkularen Opposition gegen das Assad-Regime im neuen Parlament. Christen seien mit nur sechs Abgeordneten vertreten, darunter drei Frauen.
Es gebe zwar keinen Regierungsbeschluss in dieser Richtung, um die Glaubwürdigkeit gegenüber westlichen Regierungen nicht zu verlieren, doch auf lokaler Ebene würden von den Gouverneuren der verschiedenen Regionen entsprechende Entscheidungen getroffen. Antaki nennt etwa die Entlassung unabhängiger oder christlicher Richter, Verschleierungspflichten und Alkoholverbote an manchen Orten oder auch der Bau von Moscheen auf Universitätsgeländen.
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