Aus Sicht der Behörden gilt der Mann aus dem Bezirk Neusiedl am See als genesen, obwohl er sich alles andere als gesund fühlt. Der Nordburgenländer sowie seine Familie hatten sich mit Covid infiziert.
Während es seiner Lebensgefährtin und der Tochter im Laufe der Quarantäne wieder besser ging, hatte er auch nach Ablauf der Absonderung weiterhin Symptome und litt unter der Krankheit.
Betroffene müssen sich melden
Eine Verlängerung der Quarantäne sei ihm aber nicht in Aussicht gestellt worden, beklagt seine Mutter. Vielmehr sei erklärt worden, dass ihr Sohn als genesen gelte.
Der Grund dafür: Meldet sich der Betroffene nicht rechtzeitig vor Ablauf der Quarantäne, endet die Absonderung automatisch, und er gilt als genesen – auch wenn er vielleicht noch Symptome hat. Dass sich Erkrankte in solchen Fällen selbstständig bei der Behörde melden müssen, ist vielen nicht bewusst.
Der Mann beschloss daraufhin, auf Eigeninitiative testen zu gehen. Das Ergebnis: Positiv und ein CT-Wert knapp über 30 (bei einem Wert unter 30 gilt man als ansteckend, Anm.). Nach einem Hin und Her mit der Behörde hieß es schließlich, dass er nicht mehr in Quarantäne muss, da er aufgrund seines CT-Werts von 33 als nicht mehr ansteckend gilt.
„Es geht ihm immer noch nicht gut“, meint seine Mutter. Vor allem stelle sich nun die Frage, ob er wirklich nicht mehr ansteckend ist. Sicherheitshalber sei ihr Sohn nun im Krankenstand.
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