Corona-Massnahmen

Der Stufenplan bis zum Lockdown für Ungeimpfte

Österreich
23.10.2021 07:51

Angesichts der steigenden Zahl an Neuinfektionen hat die Bundesregierung am Freitagabend einen Ausbau des „Stufenplans“ zur Eindämmung der Corona-Lage präsentiert. Darin sind für Ungeimpfte Einschränkungen bis hin zu einem Lockdown vorgesehen - allerdings erst bei einer stark steigenden Auslastung der Intensivstationen. Aktuell bleiben die Maßnahmen gleich, es gilt weiterhin Phase eins des nun auf fünf Stufen erweiterten Planes. Hier ein Überblick:

Stufe eins des erstmals Anfang September präsentierten Regelwerkes ist seit 15. September in Kraft, als mit 200 belegten Betten die Zehn-Prozent-Auslastung an den Intensivstationen mit Covid-19-Patienten erreicht wurde. Zuletzt lagen gut 220 Corona-Patienten auf Österreichs Intensivstationen. Die Politik befürchtet aber angesichts der stark wachsenden Infektionszahlen einen baldigen Anstieg in Richtung Stufe zwei.

Stufe 1 - FFP2-Pflicht für Ungeimpfte im Handel
In Phase eins gilt eine FFP2-Pflicht in Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften, Apotheken sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Im sonstigen Handel (beispielsweise Kleider- oder Elektrohandel) dürfen Geimpfte und Genesene ohne Maske in die Geschäfte, Ungeimpfte müssen hingegen eine FFP2-Maske anlegen. Schärfere Bestimmungen gelten bereits in Wien und in Salzburg, dort ist im gesamten Handel die FFP2-Maske Pflicht.

Die 3G-Regel wurde mit Inkrafttreten der Stufe eins auf Veranstaltungen ab 25 Personen ausgedehnt. Antigen-Tests sind in Stufe eins nur 24 Stunden lang für einen 3G-Nachweis gültig. PCR-Tests können wie auch davor 72 Stunden lang verwendet werden. In Wien gibt es allerdings auch in diesem Bereich strengere Vorgaben als in Rest-Österreich: Antigen-Tests haben (außer für Kinder unter zwölf Jahren) keine Gültigkeit. Der PCR-Test gilt nur 48 Stunden (für Kinder unter zwölf Jahren 72 Stunden).

Stufe 2 - 2G-Regel in der Nachtgastronomie
Stufe zwei bleibt unverändert: Sieben Tage nach Überschreitung einer Intensivstation-Auslastung von 15 Prozent oder 300 Betten gilt in der Nachtgastronomie und „ähnlichen Settings“ sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, damit haben nur mehr Geimpfte oder Genesene Zutritt. Außerdem sind in Stufe zwei Antigentests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Eintrittsregel gültig. In der Bundeshauptstadt Wien sind genau diese Verschärfungen bereits abseits des „Stufenplans“ in Kraft gesetzt worden.

Stufe 3 - Antigentests nicht mehr gültig
Sollte es zu einer Auslastung von 20 Prozent (400 Betten) kommen, folgt Stufe drei. In Bereichen mit 3G verliert der Antigentest dann in ganz Österreich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit überall nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test. Seit Freitag neu ist, dass diese Maßnahme sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft tritt. Die bisher vorgesehene Sieben-Tages-Wartefrist fällt weg.

Stufe 4 - 2G-Regel in Gasthaus und Hotel
Die neue Phase vier des Planes wird bei einer Auslastung von 25 Prozent bzw. 500 belegten Intensivbetten schlagend. Vorgesehen ist dann eine „2G“-Regel in allen „3G“-Bereichen: Ungeimpften wird damit der Eintritt etwa in Gastronomie, Hotellerie, zu Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Sportveranstaltungen untersagt. Das gilt dann auch bei Vorlage eines negativen Tests - egal ob Antigen oder PCR. Genaue Details werden laut Gesundheitsministerium noch ausgearbeitet, betroffen sein könnten aber etwa auch körpernahe Dienstleister wie beispielsweise Friseure, für die man derzeit einen 3G-Nachweis braucht.

Stufe 5 - Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte
Sollte die Intensivstation-Auslastung sogar 600 Betten übersteigen (bzw. 30 Prozent), dann kommt es zu Phase fünf, in der die als „kritisch“ geltende 33-prozentige Auslastung der Intensivkapazitäten mit Covid-Patienten nahezu erreicht wäre. Diese Stufe bringt Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte - den bereits aus früheren Pandemie-Phasen bekannten Lockdown. Damit wäre für all jene, die weder eine Impfung noch einen aufrechten Genesungs-Status vorweisen können, das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Erlaubt ist dann etwa noch die Grundversorgung oder der Weg zur Arbeit. Ausgenommen davon sind Menschen, die sich nicht impfen lassen können - etwa Kinder unter zwölf.

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