Gesundheitsversorgung
Die SPÖ hatte den Wahlgang erfolgreich angefochten. Blanik lag bei der Stichwahl nur 14 Stimmen hinter Hibler. Das Höchstgericht hatte argumentiert, die Gemeinde habe sieben Prozent der Wahlkarten nach telefonischer Antragstellung ausgefertigt.
Zudem seien bei persönlicher Vorsprache Wahlkarten für Familienmitglieder ohne Vollmacht ausgehändigt worden. Eine Antragstellung von Wahlkarten über das Telefon sei nach den Bestimmungen des Tiroler Wahlrechts aber unzulässig, ebenso eine Übergabe einer Wahlkarte ohne entsprechende Vollmacht.
So wurde im Vorjahr gewählt
Bei der Bürgermeister-Stichwahl vom 28. März 2010 entfielen auf Hibler 50,1 Prozent oder 3.221 Stimmen. Blanik kam auf 49,9 Prozent oder 3.207 Stimmen.
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