Gelder können fließen

AUA-Rettungspaket nimmt letzte rechtliche Hürde

Wirtschaft
19.07.2020 14:06

Am Montag erlässt das Finanzministerium eine Verordnung, die die Gewährung von Zuschüssen für standortrelevante Unternehmen regeln soll. Damit wird die letzte rechtliche Voraussetzung für die Auszahlung der AUA-Hilfen geschaffen. Geld von Steuerzahlern soll demnach nur gegen eine Standortgarantie ausgezahlt werden - die Regelung kann auch für andere Unternehmen angewendet werden.

Ziel der Verordnung ist es, einen Rahmen für die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen zu schaffen, teilte das Finanzministerium am Sonntag mit. „Damit hat die Republik die Formalkriterien für die AUA-Rettung abgeschlossen. Im Wesentlichen wird festgelegt, dass es Geld der Steuerzahler nur gegen eine Standortgarantie gibt. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass wir diese Verordnung noch für andere Szenarien brauchen, ist es gut, für den unwahrscheinlichen Fall der Fälle gewappnet zu sein“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

Die EU gab bereits im Vorfeld Starterlaubnis für die geplanten Staatshilfen. (Bild: APA/Helmut Fohringer)
Die EU gab bereits im Vorfeld Starterlaubnis für die geplanten Staatshilfen.

Gesetz auch für andere Unternehmen anwendbar
Die Verordnung bildet vor allem die finanziellen Hilfen und Standortzusagen der Lufthansa-Tochter AUA ab. Auf ihrer Basis kann der Finanzminister Richtlinien zur Gewährung von finanziellen Maßnahmen gemäß dem ABBAG-Gesetz erlassen. Damit soll Unternehmen in der Corona-Krise die Zahlungsfähigkeit erhalten bzw. Liquiditätsschwierigkeiten überbrückt werden.

Zusammenhang mit Covid-19 notwendig
Voraussetzung ist, dass Standort-relevante Unternehmen durch die Ausbreitung von Covid-19 bestandsgefährdende Schäden erleiden. Mit der Umsetzung und Abwicklung dieser finanziellen Maßnahmen wird die neue COFAG - die Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes - gemäß ABBAG-Gesetz beauftragt. Im Einzelfall ist zudem, wie auch bei der AUA, eine beihilfenrechtliche Genehmigung der EU-Kommission einzuholen.

Durch die Corona-Krise sind die Austrian Airlines und deren Eigentümerin, die deutsche Lufthansa, in massive Turbulenzen geraten. (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Durch die Corona-Krise sind die Austrian Airlines und deren Eigentümerin, die deutsche Lufthansa, in massive Turbulenzen geraten.

Rettungspaket für AUA
Die Austrian Airlines (AUA) werden mit 600 Millionen Euro gerettet, wurde am 8. Juni verkündet. Je 150 Millionen Euro schießen die Republik Österreich und die Eigentümerin Lufthansa zu. Darüber hinaus gibt es einen 300 Millionen Euro schweren staatlich garantierten Bankkredit. Die AUA setzt auch ein hartes Sparpaket um. Auch die AUA-Mutter Lufthansa wird von Deutschland mit Milliarden gerettet. Der Lockdown in der Corona-Krise führte zu einem ultimativen Einbruch der Fluggastzahlen, die meisten Flieger blieben am Boden.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt