5G-Ausbau

Staatsbetriebe erbost über Vorwurf zu hoher Mieten

Web
17.07.2020 08:32

Die Kritik der heimischen Mobilfunkanbieter an angeblich zu hohen Mieten für Funkstationen auf Flächen von Staatsbetrieben sorgt bei diesen weiterhin für Unmut. A1, Magenta und Drei versuchen nun, zu beruhigen und laden „im Sinne des Aufschwungs für Österreich“ zu einem runden Tisch - „um eine gemeinsame Lösung zu finden, die allen gerecht wird“, so die Betreiber.

Zuvor hatten Bundesforste, ÖBB und Asfinag ihren Unmut über die Forderungen nach geringeren Mieten geäußert. Die Kritik der Netzbetreiber sei „völlig ungerechtfertigt, unpassend und auch inhaltlich falsch“. Dass vor allem der Ausbau von 5G dadurch ins Stocken geraten würde, sei „überhaupt nicht nachvollziehbar und eine Verdrehung der Wahrheit“, so die Vorstände Josef Fiala (Asfinag) und Johann Pluy (ÖBB Infrastruktur).

Es würden marktübliche Preise für die Flächen verrechnet. Dazu komme, dass der 5G-Ausbau sogar nahezu ohne Mehrkosten erfolgen würde, weil für dieses dann bereits vierte Mobilfunknetz deutlich geringere Gebühren verlangt würden. Hintergrund der Kritik sei vielmehr der Versuch aller Mobilfunkbetreiber, in die seit Jahren bestehenden Verträge eingreifen zu wollen, um eine deutliche Senkung der Gebühren zu erreichen.

Netzbetreiber fordern „investitionsfreundliche Rahmenbedingungen“
Die Mobilfunker halten dazu in einer Stellungnahme fest, dass „Österreich gemäß den Zielsetzungen der Bundesregierung und der Branche in die Gigabit Society geführt und schnellstmöglich mit 5G versorgt werden soll“. Investitionsfreundliche Rahmenbedingungen seien dafür essenziell.

„Europäisch wettbewerbsfähige Mieten sind dabei ein wichtiges Kriterium für den Wirtschaftsstandort Österreich. Die von der (Regulierungsbehörde, Anm.) RTR verabschiedete Richtsatzverordnung legt für öffentlich-rechtliche Vermieter eine einmalige Wertminderung fest, die auf Basis der durchschnittlichen Entgelte ermittelt wurde. Es gibt derzeit noch keine Einigung mit Asfinag, ÖBB und Bundesforsten hinsichtlich der Anwendung dieser Verordnung“, so die Netzbetreiber.

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