Ein Toter und 19 zum Teil schwer verletzte Personen waren die Folge des Brandes, der im Juni 2008 während der Fußball-EM in dem Heim vermutlich gelegt worden war. Bewohner waren damals in Panik aus den Fenstern der oberen Stockwerke gesprungen.
Türen seien in den Nachtstunden versperrt, Fenster im Erdgeschoß vergittert gewesen, zudem hätten gesicherte Fluchtwege und brandschutztechnische Einrichtungen gefehlt, so die Anklage. Dies fiele in die Zuständigkeit des Heimbetreibers, einem Klagenfurter Bauunternehmer, Steiner wäre in seiner Funktion als Flüchtlingsreferent wiederum zur Überprüfung des Gebäudes im Sinne der bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften verpflichtet gewesen.
"Es ist nicht leicht, damit zu leben"
Beide Angeklagten pochten auf ihre Unschuld - der Heimbetreiber jedoch ließ sich zu einer Entschuldigung hinreißen: "Es tut mir sehr, sehr leid, es ist nicht leicht, damit zu leben."
Richterin Sanin hatte sich in dem zwei Tage dauernden Verfahren mit Dutzenden - zum Teil kuriosen - Beweisanträgen herumschlagen müssen. So hatte beispielsweise der Verteidiger des Heimbetreibers in der ersten Verhandlungsrunde ein ethnologisches Gutachten, welches das Fluchtverhalten von Afrikanern erforschen soll, gefordert. Damit wollte er beweisen, dass selbst Fluchtwege den Todesfall bei einem Brand in dem Heim nicht verhindern hätte können.
Verfahren zur Brandursache anhängig
Die Theorie eines Brandanschlages stand permanent im Raum. Staatsanwalt Pollak hatte von einem "unbekannten Täter" gesprochen, außerdem war die Kärntner Polizei in Verruf geraten, einen Anschlag vertuscht zu haben. Zuerst hatte es geheißen, eine weggeworfene Zigarette war die Ursache, ein in der Folge vom Gericht bestellter Sachverständiger sprach wiederum von "Brandbeschleunigern". Die Staatsanwaltschaft ermittelte, im Dezember vergangenen Jahres schaltete sich das Innenministerium ein, um Arbeit der Polizei zu evaluieren - ein dementsprechendes Verfahren ist anhängig.
Um den Tatbestand der fahrlässigen Gemeingefährdung zu erfüllen, bedürfe es einem "aktiven Tun, wonach es sofort zu einer Katastrophe kommt", erklärte Richterin Sanin. Als Beispiel nannte sie einen Bergführer, der mit seiner Gruppe in ein Gebiet einfährt, in dem Lawinengefahr herrscht. Im gegenständlichen Fall sei es allerdings ein "tragisches Ereignis" gewesen, "bei dem Brandstiftung in einem Fluchtweg durchgeführt wurde", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zudem seien die brandschutztechnischen Richtlinien im Wesentlichen eingehalten worden.
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