Seit Freitag sei das Thema Erstaufnahmezentrum "für das gesamte Burgenland praktisch vom Tisch". Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl (VP) habe "bei Vizekanzler (Josef, Anm.) Pröll durchgesetzt, dass es kein Asylzentrum im Burgenland gibt, wenn die Bevölkerung in Eberau die Errichtung eines solchen Zentrums ablehnt", sagte Strommer. Die Landesregierung, die die Befragung im Südburgenland beschlossen habe, könne sie auch wieder stornieren.
VP: Gemeinden sollen aus "SPÖ-Wahlaktion entlassen werden"
Wenn Landeshauptmann Hans Niessl (SP) nun unterstelle, dass es drei weitere ÖVP-Gemeinden als Bewerber für ein Erstaufnahmezentrum im Burgenland geben soll, finde er das "letztklassig". Niessl solle Beweise vorlegen, forderte Strommer: "Wenn der Herr Landeshauptmann das nicht tut, dann muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er der Bevölkerung des Burgenlandes die Unwahrheit sagt, um sich einen parteipolitischen Vorteil zu verschaffen."
Der Präsident des ÖVP-Gemeindebundes, Leo Radakovits, schloss sich der Forderung an. "Wenn es dann notwendig ist", sollten dann in diesen drei Gemeinden Volksbefragungen durchgeführt werden: 69 Gemeinden könnten hingegen "aus dieser SPÖ-Wahlaktion entlassen werden."
"Wahlkampf geprägt von ausländerfeindlichen Themen"
Aus dem Innenministerium sei ihm heute auf seine Anfrage mitgeteilt worden, es sei "keine weitere Gemeinde im Südburgenland bekannt, die sich für ein Erstaufnahmezentrum interessiert", berichtete Strommer. "Die Sache liegt auf der Hand: Dem Landeshauptmann schwimmen die Felle davon. Sein einziges Wahlkampfthema war geprägt von ausländerfeindlichen Themen."
Von der Volksbefragung am 21. März sind 72 Kommunen betroffen - 32 im Bezirk Oberwart, 28 in Güssing und zwölf in Jennersdorf, so Radakovits. In 40 Gemeinden stellt die ÖVP den Ortschef, in 30 Gemeinden die SPÖ. In zwei Orten amtieren Namenslisten-Bürgermeister. Über 2.000 Mitglieder von Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden wären bei der Befragung im Einsatz.
Radakovits verwies auch darauf, dass die Änderung des Raumplanungsgesetzes bereits in Kraft sei. Sie sehe vor, dass jede neue Widmung für ein Erstaufnahmezentrum von der Gemeinde ohnehin als Sonderwidmung deklariert werden und auch von der Landesregierung genehmigt werden müsse.
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