Elf Angeklagte

Khashoggi-Mordprozess: Fünf Todesstrafen gefordert

Ausland
03.01.2019 12:37

Im Fall des getöteten Journalisten Jamal Khashoggi hat am Donnerstag in Saudi-Arabien der Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft forderte zum Auftakt die Todesstrafe für fünf der elf Angeklagten wegen Beteiligung an der Ermordung Khashoggis. Der regierungskritische Journalist war bei einem Besuch des saudi-arabischen Konsulats in Istanbul am 2. Oktober unter ungeklärten Umständen verschwunden. 

Wie die staatliche Nachrichtenagentur SPA meldete, seien die mutmaßlichen Täter am Donnerstag vor dem Gericht in der saudischen Hauptstadt Riad erschienen. Die Anklageschrift sei verlesen worden. Ein Datum für die Fortsetzung der Verhandlung wurde nicht genannt.

Geheimdienst-Vizechef gilt als Drahtzieher
Die Generalstaatsanwaltschaft in Riad hatte im November die Anklage von elf - namentlich nicht genannten - saudischen Männern bekannt gegeben. Als Drahtzieher gelte der ehemalige Vizechef des Geheimdienstes, Ahmed al-Asiri. Auch der Vertraute des Thronfolgers und hochrangige Regierungsmitarbeiter Saud al-Qahtani wird beschuldigt, an der Organisation der Tat beteiligt gewesen zu sein. Er ist den zugänglichen Informationen zufolge aber nicht Teil des Prozesses.

Saudi-Arabien hatte zunächst bestritten, dass Khashoggi in dem Konsulat getötet wurde. Später erklärte das Königreich, der Mann sei bei einer Schlägerei in der diplomatischen Vertretung ums Leben gekommen. Die Türkei wirft Saudi-Arabien vor, Agenten in die Türkei geflogen zu haben, um den Journalisten zu ermorden. Seine Leiche sei zerstückelt und beseitigt worden. Der Leichnam wurde bisher nicht gefunden.

Welche Rolle spielte der Kronprinz?
Der Fall hat dem internationalen Ansehen des erzkonservativen Königreiches sehr geschadet und belastet dessen Beziehungen zu westlichen Staaten. Der US-Geheimdienst hat den Vorwurf erhoben, der saudische Kronprinz Mohammed bin Salman sei in den Mord verwickelt und habe die Tat angeordnet.

Khashoggi war ein Kritiker Salmans, der jedwede Verstrickung in die Tat zurückgewiesen hat.

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