Vorgesehen ist, dass die Bibliothek digitale Kopien von Büchern, Bildern, Archivalien, Skulpturen, Noten, Musik und Filmen zur Verfügung stellt und damit alle Arten von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Mediatheken und wissenschaftliche Institute umfasst. Mit der DDB werde der deutsche Beitrag zur Europäischen Digitalen Bibliothek "Europeana" (siehe Infobox) erbracht und den Verpflichtungen gegenüber der EU entsprochen, betonte Neumann.
Urheberrechte: Erst fragen, dann handeln
Der Staatsminister verwies in diesem Zusammenhang auf den Suchmaschinenprimus Google, der seit einiger Zeit die digitalen Rechte für große Bibliotheksbestände "zu einem einmaligen Betrag auf Dauer" erwerbe. "Die Deutsche Digitale Bibliothek ist in dieser Hinsicht eine angemessene Antwort auf Google." Bei der Deutschen Digitalen Bibliothek würden bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte "selbstverständlich uneingeschränkt gewahrt", betonte Neumann. "Im Unterschied zu Google werden bei der DDB die Rechte-Inhaber zuerst gefragt und dann wird gehandelt - dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar."
"Digitale Verfügungsgewalt in öffentlicher Verantwortung"
Mit der Deutschen Digitalen Bibliothek würden die Voraussetzungen dafür geschaffen, "dass die digitale Verfügungsgewalt über das - teilweise über Jahrhunderte gewachsene - kulturelle Erbe in öffentlicher Verantwortung bleibt". Zudem werde damit sichergestellt, dass das Kulturerbe und wissenschaftliche Informationen - "mit Blick auf Katastrophen wie den Einsturz des Kölner Stadtarchivs oder den Brand der Anna Amalia-Bibliothek in Weimar" - auch in digitaler Form für künftige Generationen gesichert wird.
Gemeinschaftsvorhaben von Bund, Ländern und Kommunen
Die Deutsche Digitale Bibliothek ist ein Gemeinschaftsvorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, die sich auf Eckpunkte für ein entsprechendes Verwaltungs- und Finanzabkommen verständigt haben. Der Aufbau wird mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes finanziert, der Dauerbetrieb ab 2011 zur Hälfte von Bund und Ländern.
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