Neu 2004

Ersatz für entgangene Urlaubsfreuden ab 2004

Reisen & Urlaub
26.01.2004 08:37
Für entgangene Urlaubsfreuden gibt es künftig Ersatz, das sieht eine Änderung im Reiserecht vor. Hat der Reise-Veranstalter einen erheblichen Teil der vereinbarten Leistung schuldhaft nicht erbracht, haben Urlauber ab 2004 Anspruch auf angemessenen Ersatz der "entgangenen Urlaubsfreude".
Das heißt, auch für "immaterielle"Schäden, wie zum Beispiel den fehlenden Erholungswert einerReise, kann es Ersatz geben. 
  
Auslöser dieser Neuerung im Konsumenten-Schutzgesetzwar ein EuGH-Urteil nach einer Salmonellen-Epidemie in einem Ferienclub.
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