Volles Geld bei über fünf Stunden Verspätung
Sagen Gesellschaften und Reiseveranstalter Flüge aus selbst zu verantwortenden Gründen ab, gibt es das gesamte Geld zurück, außer die Absage kommt mindestens zwei Wochen vor dem Reisetermin oder es steht ein ähnlicher Ausweichflug bereit. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung kann ebenfalls die volle Erstattung des Tickets verlangt werden.
Die Airline ist zudem verpflichtet (abhängig von der Wartezeit) Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten und wenn notwendig eine Übernachtung im Hotel sowie zwei Telefonate oder Emails, Telexe oder Faxe kostenlos zu ermöglichen. Ist die Verspätung kürzer als fünf Stunden, gibt es keinen finanziellen Ersatz.
Kein Geld bei höherer Gewalt
Bei höherer Gewalt wie beispielsweise Terrorgefahr, Streiks und schlechtem Wetter sind die Gesellschaften nicht zu Zahlungen verpflichtet.
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