Flug-Turbulenzen

Airlines müssen für Verspätungen zahlen

Reisen & Urlaub
18.05.2005 13:44
Flugreisende in der EU können seit Februar 2005 auf mehr Entschädigung bei Verspätungen pochen. Auch bei Überbuchung und Annullierung eines Fluges haben Konsumenten seither mehr Rechte. Geschädigte können biszu 600 Euro einstreifen.
Nach Angaben der EU-Kommission passiert es jährlich etwa 250.000 Passagieren, dass sie trotz eines gültigen Tickets nicht an Bord gelassen werden. Zum Beispiel dann, wenn die Gesellschaften mehr Plätze verkauft haben, als tatsächlich vorhanden sind.
 
Bis zu 600 Euro Schadenersatz 
Mit der neuen Regelung kommen auch Gäste von Charterflügen zu den gleichen Rechten wie Linienflieger. Passagiere sollen künftig - je nach Länge der Flugstrecke - bis zu 600 Euro Schadenersatz (bei allen Flügen über 3.500 Kilometer) bekommen, wenn sie wegen Überbuchung nicht reisen können. 400 Euro gibt es für Turbulenzen auf Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern (außerhalb der EU), sowie bei Flügen über 1.500 Kilometern innerhalb der EU.
 
Daneben hat der nicht beförderte Fluggast das Wahlrecht zwischen
  • der vollständigen Rückerstattung des Preises für den nicht konsumierten Teil der Reise oder auch des gesamten Ticketpreises, wenn der Flug insgesamt zwecklos geworden ist,
  • bzw. der schnellstmöglichen anderweitigen Beförderung zum Endziel,
  • bzw. einer Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt.

Volles Geld bei über fünf Stunden Verspätung
Sagen Gesellschaften und Reiseveranstalter Flüge aus selbst zu verantwortenden Gründen ab, gibt es das gesamte Geld zurück, außer die Absage kommt mindestens zwei Wochen vor dem Reisetermin oder es steht ein ähnlicher Ausweichflug bereit. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung kann ebenfalls die volle Erstattung des Tickets verlangt werden.

Die Airline ist zudem verpflichtet (abhängig von der Wartezeit) Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten und wenn notwendig eine Übernachtung im Hotel sowie zwei Telefonate oder Emails, Telexe oder Faxe kostenlos zu ermöglichen. Ist die Verspätung kürzer als fünf Stunden, gibt es keinen finanziellen Ersatz.

Kein Geld bei höherer Gewalt 
Bei höherer Gewalt wie beispielsweise Terrorgefahr, Streiks und schlechtem Wetter sind die Gesellschaften nicht zu Zahlungen verpflichtet.

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