Fall für Ombudsfrau

Jungmama irrte sich bei Antragstellung

Community
30.06.2011 15:40
Was liegt, das pickt – das gilt nicht nur beim Kartenspielen, sondern offenbar auch beim Antrag auf Kinderbetreuungsgeld. Denn ein Irrtum beim Ausfüllen des Formulars kann nicht rückgängig gemacht werden. Besonders hart trifft das eine junge Mutter aus Wien, die nun nur für 12 statt 20 Monate eine Leistung erhält.

Zwischen fünf verschiedenen Varianten können Mütter und Väter beim Kinderbetreuungsgeld wählen. Auch Leserin Mariana L. und ihr Mann haben deshalb schon während der Schwangerschaft überlegt, welche der Bezugsmöglichkeiten für ihre Familie am geeignetsten ist. Man entschied sich für die Variante „20 plus 4 Monate“.

Nach der Geburt des Kindes hat Frau L. dann den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld bei der Wiener Gebietskrankenkasse abgegeben. „Weil ich mir nicht sicher war, ob ich das Formular wirklich richtig ausgefüllt habe, habe ich die Bearbeiterin gefragt, ob eh alles stimmt, und sie hat mir das bestätigt“, erinnert sich die junge Mama aus Wien. 

Doch es folgte eine böse Überraschung. Denn auf dem Formular war leider die Variante „12 plus 2 Monate“ angekreuzt. Obwohl Frau L. nach dem Schreiben der Krankenkasse den Irrtum bemerkte, war eine Korrektur nicht mehr möglich. Auch die Ombudsfrau konnte nicht mehr helfen. Der zuständige Familienminister Reinhold Mitterlehner ließ uns wissen, dass eine nachträgliche Änderung per Gesetz ausgeschlossen ist. Das mag sein, menschlich ist das nicht.

Foto: Reinhard Holl

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