Ahnungslos

Drohnen: Kaum einer kennt rechtliche Vorschriften

Elektronik
20.05.2017 06:00

Seit 2014 sind in Österreich Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, bewilligungspflichtig. Rund 3000 Anträge gab es seither, 2400 wurden genehmigt, wie Austro-Control-Chef Heinz Sommerbauer bei einer Pressekonferenz am Freitag in Wien mitteilte. Über die rechtlichen Vorschriften wissen aber viele Österreicher nach wie vor nicht Bescheid. Die Zahl der Drohnen steigt unterdessen weiter.

Allein im Vorjahr wurden österreichweit rund 40.000 unbemannte Luftfahrzeuge, also Drohnen, verkauft, sagte Hartwig Löger, Vizepräsident des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs. Unklar bleibt, wie viele davon illegal benutzt werden, also nicht die erforderliche Genehmigung haben. Die Mehrheit waren laut Löger jedenfalls Spielzeugdrohnen unter 250 Gramm. Sie dürfen maximal 30 Meter hoch fliegen und sind auch von einer privaten Haftpflichtversicherung umfasst.

Für alle anderen Drohnen muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden - ohne diese wird die Drohne auch nicht von der Austro Control bewilligt. 300 Euro kostet diese Genehmigung, laut Sommerbauer werden Anträge binnen zwei Wochen bearbeitet. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt. Eigens gekennzeichnet werden Drohnen über 250 Gramm nicht, Käufer müssen sich selbst über die rechtliche Lage erkundigen. Sommerbauer empfiehlt, sich bei jedem Kauf auf der Homepage der Austro Control zu informieren.

Massive Wissensdefizite
Denn wie eine Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigt, haben die Österreicher massive Wissensdefizite rund um die rechtlichen Vorschriften. "Jeder zehnte Drohnen-Besitzer weiß nicht, ob seine eigene Drohne genehmigungspflichtig ist", so KFV-Direktor Othmar Thann. 42 Prozent von 1000 befragten Österreichern gaben an, überhaupt nicht über die Vorschriften informiert zu sein; 58 Prozent meinen, zumindest ungefähr Bescheid zu wissen. Eigenen Angaben zufolge lernen die österreichischen Drohnen-Fans die Handhabung vor allem vom sozialen Umfeld und aus dem Internet. "Es besteht großer Aufklärungsbedarf", sagte Thann.

Absolute Sperrzonen
Die strengen Regelungen gelten in Österreich seit einer Novelle zum Luftfahrtgesetz Anfang 2014. Unterschieden werden Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und Gewichtsklasse (bis fünf Kilogramm, fünf bis 25 Kilo und 25 bis einschließlich 150 Kilo), erläuterte Sommerbauer. Daraus ergeben sich unterschiedliche Kategorien und in weiterer Folge die Strenge der Auflagen. Orte in Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute Gebiete zählen für Drohnen zu den absoluten Sperrzonen. Auch bei Privatgründen gelten Einschränkungen: Diese dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden.

Bislang nur kleinere Schäden durch Drohnen
Große Schäden oder Unfälle durch Drohnen hat es in Österreich bisher nicht gegeben. Der Klassiker seien etwa kleinere Verletzungen wie Schnittwunden, beispielsweise wenn Drohnen indoor gestartet werden. In einzelnen Fällen gab es bereits gefährliche Situationen, sprich Drohnensichtungen von Piloten, sagte Löger. Viele erinnern sich darüber hinaus auch an den Vorfall im Dezember 2015 in Madonna di Campiglio. Dort war Skistar Marcel Hirscher während seiner Fahrt im zweiten Durchgang des Nachtslaloms von einer abstürzenden Drohne nur ganz knapp verfehlt worden. Drohnen über oder entlang von Skirennpisten sind seither verboten.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele