Der Innenminister vertritt zumindest in einigen Punkten eine andere Ansicht. "Angesichts der aktuellen Gefährdungslage halte ich es für nicht vertretbar, dass den Strafverfolgungsbehörden der gebotene Zugang zu Bereichen hochkonspirativer Kommunikation von Terrorismusverdächtigen verweigert wird", schrieb de Maizière nach Angaben der "Rheinischen Post" an seine Kollegin.
De Maizière bezieht sich offenbar auf ein Ermittlungsverfahren, das ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen vier Terrorverdächtige geführt wurde und das wegen der besonderen Brisanz an Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft abgetreten worden war. Auf Anordnung des Düsseldorfer Amtsgerichtes waren gegen zwei Verdächtige bereits Überwachungen mittels der sogenannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" (TKÜ) angelaufen. Die weiteren Überwachungen hatte die Bundesanwaltschaft dann jedoch abgelehnt.
Innenminister fordert umgehendes Handeln
De Maizière appelliert dem Bericht zufolge an die Justizministerin, dass aus seiner Sicht "umgehendes Handeln durch Ihr Haus dringend erforderlich" sei, Justizministerium und Bundesanwaltschaft müssten "von ihrer bisherigen restriktiven Haltung" abrücken. Falls die Justizministerin an ihrer Auffassung festhalte, müsse eine eigenständige Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden, damit "drohende Informationsverluste vermieden werden" könnten.
Terrorwarnungen in Deutschland fachen Diskussion an
Nach Informationen der Zeitung lagen den Ermittlern Hinweise vor, wonach weitere Verdächtige aus dem Umfeld der inzwischen zu langjährigen Haftstrafen verurteilten Sauerland-Gruppe Kontakte zu Personen im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet unterhalten. Von dort sollen inzwischen Terroristen unterwegs nach Deutschland sein, um hier Anschläge zu verüben.
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