Die Täter fordern die Nutzer auf, 100 Euro mittels einer Wertkarte für das Online-Shopping zu bezahlen. Damit die Anschuldigungen fallen gelassen werden, soll in einem E-Mail der Code für die Karte übermittelt werden, erklärte BK-Sprecher Alexander Marakovits. Mit diesem können sich die Betrüger aber nicht nur 100 Euro, sondern die gesamte aufgebuchte Summe auszahlen lassen. Bisher gebe es bereits mehrere Betroffene in Österreich.
Vermeintlich seriöses Auftreten
Während sich derartige Mails oft durch die schlampige Ausführung selbst entlarven, besteche dieses E-Mail laut BK durch einwandfreies juristisches Deutsch und spiegle Seriosität und Echtheit vor.
Die Betrüger geben sich als eine nicht mehr existierende Firma namens "kuw rechtsanwälte" aus Regensburg aus. Für ihre Forderung verwendeten sie ein altes Schreiben des Unternehmens. Die Rede ist darin von einer Urheberrechtsverletzung im Bezug auf pornografisches Material sowie einer bereits erstatteten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Paragrafen aus dem deutschen Urheberrechtsgesetz werden angeführt, weiters geben die Täter vor, mit Anti-Piraterie-Unternehmen zusammenzuarbeiten.
Die Kanzlei, deren Namen die Betrüger angenommen haben, wurde schon vor dem jetzigen Geschehen umbenannt. Sie erstattete mittlerweile Anzeige gegen die unbekannten Täter, so Marakovits. Bis Freitag meldeten sich bei der Firma rund 50 Betroffene, beim Bundeskriminalamt waren es bisher rund ein Dutzend.
Auf keinen Fall sofort zahlen
Die vermeintliche Klagsdrohung wurde vermutlich als Spam-Mail an zahlreiche Internetnutzer verschickt, warnte Marakovits. Wer wie oben beschriebene Nachrichten erhalte, sollte daher auf keinen Fall sofort zahlen. Neben Überlegungen, ob die Anschuldigungen überhaupt stimmen könnten, sollte man die angeführte Kanzlei telefonisch kontaktierten und die Richtigkeit des Schreibens überprüfen.
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