„Anti-Europa-Gesetz“

Deutsche Verleger gegen neues Datenschutzgesetz

Digital
17.04.2018 10:34
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die deutschen Zeitungsverleger kritisieren die auf EU-Ebene geplante Internet-Datenschutzregelung als „Anti-Europa-Gesetz“. Die sogenannte E-Privacy-Verordnung sei ein „wirklich eklatantes Beispiel dafür“, wie „mit besten Absichten ein Gesetz konstruiert wird, das - wenn es denn käme - am Ende das genaue Gegenteil bewirken würde“, sagte der Präsident des Branchenverbands BDZV, Mathias Döpfner.

„Dieses Gesetz schützt nicht den Verbraucher, sondern amerikanische Daten-Monopole“, monierte Döpfner, der auch Chef des Axel-Springer-Verlags ist, in einem Interview mit dem „Handelsblatt“. Zudem würde die Regelung den „hiesigen Wettbewerb weiter dramatisch schwächen“.

 Unklarheiten bei Datenverarbeitung 
Einer der Streitpunkte der E-Privacy-Verordnung ist die Frage, ob und inwieweit Internetunternehmen die Daten der Verbraucher ohne deren ausdrückliche Zustimmung weiterverarbeiten dürfen. Diskutiert wird eine Verschärfung der Regelungen. 

Zuletzt hatte auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger die Pläne kritisiert. Die Branche befürchtet Umsatzverluste in Millionenhöhe. Denn Verlage könnten Zielgruppen dann nicht mehr so genau wie bisher erreichen, was für Werbekunden unattraktiver sei.

 „Braucht dringend faire Spielregeln“ 
Döpfner appellierte an die Politik in Berlin und Brüssel, in puncto Umgang mit Nutzerdaten nun „kristallklare Zeichen zu setzen.“ Denn vernünftiger Datenschutz könne dann auch zu einem echten Wettbewerbsvorteil werden. „Die Zeiten sind vorbei, als die US-Riesen wie Raubritter den Markt erobern konnten und alles an sich rissen, was sie kriegen konnten. Es braucht dringend faire Spielregeln.“ 

Sollte dies nicht geschehen, dürfte es zu einer „galoppierenden Monopolisierung“ kommen. Die Gewinner der Entwicklung seien US-Internetkonzerne wie Facebook, Google, Apple und Amazon. Dies seien Konzerne, die durch ihre geschlossenen Werbesysteme so gut wie keine weitere Einwilligungserklärung der Nutzer benötigten.

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