Ein Drohnenpilot muss dem Entwurf zufolge mindestens 17 Jahre alt sein und von der FAA lizenziert werden. Dazu muss er sich alle 24 Monate einem Test unterziehen. Die Geschwindigkeit einer kleinen Drohne darf zudem 160 Stundenkilometer nicht überschreiten. Bisher hat die Behörde die kommerzielle Nutzung der Fluggeräte grundsätzlich verboten. Nur einige wenige Firmen sind ausgenommen.
Der "Washington Post" zufolge könnten die Mini-Drohnen in etwa zwei Jahren auf breiter Front zu fliegen beginnen. Zunächst wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen angehört - ein langwieriger Prozess. Die FAA rechnet damit, dass binnen drei Jahren nach Inkrafttreten der Regeln 7.000 Unternehmen eine Drohnen-Genehmigung beantragen.
Parallel zum Entwurf der FAA veröffentlichte das Weiße Haus eine Direktive von Präsident Barack Obama, nach der US-Behörden offenlegen müssen, wo sie unbemannte Fluggeräte im eigenen Land einsetzen. Außerdem wird erstmals Auskunft darüber verlangt, was sie mit der Datenflut machen, die sie bei Drohnen-Beobachtungsflügen gewinnen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.