Am Wiener Donauinselfest zogen drei junge Männer dieses Jahr eine Spur von verletzten Besuchern nach sich. Sie beteuern jetzt vor Gericht: „Nüchtern würden wir so was niemals machen.“ Verurteilt werden sie im Wiener Landl natürlich trotzdem.
Vier völlig wahllose Gewalttaten in nur 40 Minuten – das ist die erschreckende Bilanz eines jungen Trios von dessen Besuch am Donauinselfest dieses Jahr. Der endet jetzt im Wiener Landesgericht und in einer Anklage wegen mehrere Körperverletzungen, zwei Raubversuchen und gefährlicher Drohung.
Zwei Flaschen Whiskey
Am 3. Juli strömten sie zusammen mit Tausenden Menschen zum größten Gratis-Festival Europas. „Wir dachten uns, wenn jeder trinkt, trinken wir auch“, erklärt der 19-jährige Türke. Zusammen mit dem erstangeklagten 20-Jährigen teilte er sich unfassbare zwei Flaschen Whiskey. Unisono sagen die zwei jungen Männer vor dem Schöffensenat: „Ich weiß nicht mehr viel.“
Können wir „Weiber“ in diesem Gerichtssaal nicht mehr sagen. Das ist eine abwertende Bezeichnung.
Die vorsitzende Richterin rügt den Zweitangeklagten.
Nur an den ersten Vorfall, der bereits vor dem Festivalgelände auf der Donauinsel passierte, könnten sie sich erinnern. Der Zweitangeklagte beginnt seine Aussage: „Der Mann war mit zwei Weibern.“ Und wird sofort von der vorsitzenden Richterin unterbrochen: „Können wir ‘Weiber‘ in diesem Gerichtssaal nicht mehr sagen. Das ist eine abwertende Bezeichnung.“ – „Entschuldigung Frau Staatsanwältin“, sagt der 19-Jährige. Nächste Rüge: „Ich bin die Richterin!“
Tritte in die Kniekehle „waren unabsichtlich“
„Zeugen haben gesagt, Sie sind dem Opfer sogar zweimal in die Kniekehle gestiegen“, konfrontiert die Richterin den erstangeklagten Grundwehrdiener. „Es kann sein, dass das unabsichtlich war.“ Es folgte eine Streiterei und letztlich ein Faustschlag. „Nüchtern würden wir das nicht machen“, beteuert der 19-Jährige.
Zwei weiteren Opfern wurde gedroht: „Hast du Geld? Gib her, sonst gibt’s Schläge.“ Erbeutet hat das Trio aber nichts. „Das haben die bei der Polizei ja gesehen, dass wir nichts bei uns hatten“, argumentiert der Jüngste. Aber auch der Versuch ist bekanntlich strafbar.
Keiner muss ins Gefängnis
Und der Dritte im Bunde? „Er ist dazugekommen, wie die Jungfrau zum Kind“, sagt seine Verteidigerin. Er sei der einzige, der nüchtern gewesen ist, war zuvor im Krankenhaus wegen einer Fußverletzung – von dort fuhr er sofort auf die Donauinsel. Der 23-Jährige habe lediglich versucht, eine der Schlägereien zu schlichten.
Wegen Körperverletzung setzt es für ihn aber dennoch zehn Monate bedingte Haft. Und auch die zwei Haupttäter müssen nicht ins Gefängnis. Sie fassen 21 und 18 Monate auf Bewährung aus. Die jungen Männer müssen außerdem beide ein Anti-Aggressionstraining absolvieren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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