Zeugin zu Jugendbande

„Unfassbar, wie die sich im Gericht aufführen“

Gericht
03.09.2026 08:00
Porträt von Carola Leonie Müller
Porträt von Anja Richter
Von Carola Leonie Müller und Anja Richter

Ein Mann wird im Schlosspark Vösendorf von teils unmündigen Burschen zusammengeschlagen und gewürgt. Der Grund dafür: Er hatte einen der Jugendlichen darauf hingewiesen, dass er besser beim Busch und nicht gegen die Schlossmauer pinkeln solle. Nach dem verstörenden Jugendprozess in Wien platzt einer Zeugin der Kragen.

Die furchtbaren Szenen, die ihr Begleiter und sie im Mai beim Schlosspark in Vösendorf erlebten, bekommt eine junge Lehrerin und zweifache Mutter nicht mehr aus dem Kopf. Sie war an jenem Tag mit einem Bekannten beim Schloss spazieren, als sie gegenüber einen Burschen beobachteten, der gegen die Mauer urinierte. „Das könntest du auch beim Busch machen“, sprach ihr Begleiter den Jugendlich daraufhin an.

Zwölfjähriger mit Schlagring
Die Situation eskalierte rasch. Plötzlich waren fünf Burschen, zwei von ihnen unmündig, da, die den Physiotherapeuten schwer verprügelt und gewürgt haben, „bis dessen Gesicht blau anlief“. Auch Rippenfrakturen waren unter anderem die Folge. „Der Zwölfjährige, der nicht angeklagt werden konnte, hatte sogar einen Schlagring dabei“, erinnert sich die Zeugin nach der Gerichtsverhandlung, die sie fassungslos machte.

Straftat
Absichtliche schwere Körperverletzung (JGG)
Strafrahmen
bis zu 5 Jahre Haft
Urteil
3 JAHRE HAFT
nicht rechtskräftig

Denn gut ein Dutzend wie Kinder wirkende Freunde der angeklagten Syrer und Slowaken kamen und verhielten sich im Wiener Landesgericht ausgesprochen respektlos. Auf der Stiege zum Landl saß ein Bub, der wie zehn wirkte und rauchte. Drin lief ein frecher Spruch nach dem anderen. „Es ist unfassbar, wie die sich aufgeführt haben. Es muss an die Öffentlichkeit, was in unserer Gesellschaft passiert. Mich haben sie angesprochen und einer anderen Zeugin gedeutet, dass sie den Mund halten soll.“

Nach ihrer Aussage musste die Frau von Beamten durch einen Nebenausgang hinausbegleitet werden. Der hauptangeklagte 15-Jährige muss indes drei Jahre in Haft, nicht rechtskräftig. Auch ein zweiter jugendlicher Täter fasst eine unbedingte Haftstrafe aus, ein dritter kommt mit einem Jahr bedingt davon.

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