Wählertäuschung oder Transparenz? Das Koppeln von Wahllisten ist ein Tirol-Spezifikum, das die Opposition abschaffen will. Dabei profitiert sie selbst davon, wie die ÖVP erläutert. Eine Sonderrollte nimmt Innsbruck ein.
Die Tiroler ÖVP verteidigt das Instrument der Listenkoppelung bei Gemeinderatswahlen: „Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 1994 eine Anfechtung zur Tiroler Gemeindewahlordnung abgewiesen und festgehalten, dass er keine Bedenken gegen die Listenkoppelung hat“, erklärt VP-Gemeindesprecher Dominik Mainusch zum Vorstoß der Opposition, die Koppelung von Listen bei Gemeinderatswahlen künftig abzuschaffen.
Wählerstimmen gehen nicht verloren
Tirol habe damit in Österreich eine Sonderrolle inne, international aber nicht, verweist Mainusch auf Deutschland und die Schweiz. Durch das Instrument der Kopplung werde der Wählerwille genauer abgebildet – „indem eine Stimme einer ähnlichen Position zu einem Gemeinderatsmandat verhelfen kann, anstatt verloren zu gehen“.
Die Opposition wäre gut beraten, Kooperation auf allen Ebenen zu stärken, anstatt sie zu bekämpfen.
VP-Gemeindesprecher Dominik Mainusch
Demokratie braucht mehr Miteinander
Die Opposition bekämpfe hier ein Instrument der Demokratie. „Das ist allein schon deswegen unglaubwürdig, weil Grüne, Neos und FPÖ diese Möglichkeit selbst anwenden“, sagt Mainusch und verweist auf Beispiele in Lienz, Kitzbühel, Imst, Hopfgarten oder Kirchbichl: „Warum sollte man die Listenkopplung nutzen, wenn man sie für verfassungswidrig hält? Grün und blau sollten lieber mithelfen, unser Land nach vorne zu bringen, statt dagegen zu arbeiten.“ Er, Mainusch, stehe zur konstruktiven Zusammenarbeit: „Demokratie braucht mehr Miteinander, nicht weniger.“
Koppeln in Innsbruck 2023 abgeschafft
Innsbruck ist die einzige von 277 Gemeinden Tirols, in der das Koppeln nicht mehr möglich ist. Beschlossen wurde das Verbot im Zuge einer größeren Stadtrechtsreform 2023, die auch die 4-%-Hürde brachte. Die Grünen und die Liste Fritz votierten im Landtag gegen das Paket und damit für die Beibehaltung des Koppelns.
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