Die Opposition im Tiroler Landtag geht gegen das „Listenkoppeln“ bei Gemeinderatswahlen vor. Ein entsprechender Antrag zur Prüfung wird an den VfGH geschickt. Wann dieser eine Entscheidung trifft, steht natürlich noch in den Sternen.
Zwar steht – sofern alles wie geplant verläuft – als Nächstes im Tiroler Wahlkalender die Landtagswahl im Herbst 2027 an, doch die Gemeinderatswahlen 2028 (ohne Innsbruck) werfen schon jetzt erste Schatten voraus. Am Dienstag traten die Oppositionsparteien FPÖ, Liste Fritz, Neos und Grüne vor die Medien und präsentierten ein Schreiben, das dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) geschickt wird.
Darin fordern 15 Abgeordnete (also mehr als das notwendige Drittel von 12 der 36 Abgeordneten) die Prüfung auf Rechtmäßigkeit des sogenannten „Listenkoppeln“ in der Gemeindewahlordnung.
Wenn die Stimme, die der Wähler bei der Liste A gesetzt hat, plötzlich zur Liste B wandert, hat das nichts mehr mit dem Prinzip der Wahlfreiheit zu tun.

Markus Abwerzger
Bild: Christof Birbaumer
Spezifikum, das es nur in Tirol gibt
Dazu eine kurze Erklärung: Wenn in einer Gemeinde zwei oder noch mehr Listen koppeln, werden ihre Stimmen zur Mandatsverteilung zusammengerechnet, was beim D’Hondt-Verfahren – wie es genannt wird -, das die Mandatsverteilung regelt, Vorteile bringen kann. Ausgedacht haben sich dieses Spezifikum, das es nur noch in Tirol gibt, ÖVP-Politiker.
Der Opposition, die freilich auch schon in der einen oder anderen Gemeinde bei Wahlen gekoppelt hat, ist diese Praxis ein Dorn im Auge.
Der Wählerwille darf nicht mehr länger derart getäuscht werden.

Markus Sint
Bild: Christof Birbaumer
„Wählerwille darf nicht länger getäuscht werden“
„Wenn die Stimme, die der Wähler bei der Liste A gesetzt hat, plötzlich zur Liste B wandert, hat das nichts mehr mit dem Prinzip der Wahlfreiheit zu tun, sondern mit der Fälschung des Wählerwillens“, betont dazu FPÖ-Chef Markus Abwerzger, dessen Anwaltskanzlei Abwerzger & Schwetz den Antrag aufgesetzt hat. Da es heutzutage bei Gemeinderatswahlen zum Teil eine Flut an wahlwerbenden Listen geben würde und im Vorfeld die Wähler über das Prinzip des Koppelns – und vor allem darüber, wer mit wem koppelt – nicht aufgeklärt würden, herrsche hier große Intransparenz vor.
In dieselbe Kerbe schlagen auch die anderen Parteien, die unisono mahnen, dass „der Wählerwille nicht mehr länger derart getäuscht werden darf“.
Ob der VfGH das „Listenkoppeln“ bei Gemeinderatswahlen unterbinden wird, bleibt abzuwarten. Zudem, ob es dazu bis 2028 überhaupt eine Entscheidung gibt.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.