Es sind über 34.000 Euro Schaden, um die mittlerweile bis zu letzten gerichtlichen Instanz gestritten wurde. In Wien-Meidling raste ein Rettungsauto mit Blaulicht auf einer Kreuzung in einen Pkw. Das Höchstgericht hat jetzt entschieden: Die Wiener Berufsrettung haftet!
Bei einer Kreuzung in Wien-Meidling krachte es zwischen einem Rettungsauto und einem Pkw – der Unfall beschäftigte die Justiz nun bis zum Obersten Gerichtshof. Wer haftet für die Schäden an beiden Fahrzeugen? Das Einsatzfahrzeug fuhr schließlich mit Blaulicht in die Kreuzung ein, gab davor einen kurzen Sirenenton ab. Die Klägerin indes hatte grünes Licht bei der Ampel, die Sicht war durch einen Lkw blockiert.
Über 34.000 Euro Schaden
Sie möchte von der Wiener Berufsrettung den Schaden an ihrem Auto in der Höhe von 13.020,50 Euro ersetzt haben. Die MA 70 schließt sich im Verfahren ursprünglich am Bezirksgericht Meidling mit einer Gegenforderung von 21.000 Euro an – die Schäden, die am Rettungsauto entstanden sind.
Auch Einsatzfahrzeuge müssen vorsichtig sein
Die muss die Rettungsorganisation nun aber selbst zahlen. Inklusive der Kosten der Unfallgegnerin. „Im vorliegenden Fall ergibt sich das Verschulden des Lenkers des Einsatzfahrzeugs daraus, dass er in die Kreuzung einfuhr, ohne sich davor zu überzeugen, dass er dadurch nicht Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt“, begründet der Oberste Gerichtshof.
Es gab keinen Grund zur Annahme, dass ein Einsatzfahrzeug die Kreuzung queren würde.
Oberster Gerichtshof
Auch der Ton der Sirene sei zu kurz gewesen: „Im vorliegenden Fall ist aber zu berücksichtigen, dass der Lenker des Fahrzeugs der Klägerin nur ein Einziges, abgesetztes Signal hörte, als er noch 50 Meter von der Kreuzung entfernt war, sodass er auch angesichts der Weiterfahrt des vor ihm fahrenden Fahrzeugs keinen Grund zur Annahme hatte, dass ein Einsatzfahrzeug die Kreuzung queren würde.“ Vereinfacht: Der Autofahrer hat laut dem Obersten Gerichtshof nichts falsch gemacht.
Das Höchstgericht hält also fest, dass ein Blaulichteinsatz nicht automatisch eine Unfallhaftung ausschließt. Auch hier müsse vom Lenker eine Sorgfalt an den Tag gelegt werden.
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