Der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner ist mit seiner Beschwerde gegen eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Symbolegesetz gescheitert. Das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht bestätigte eine Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft und erhöhte die Strafe auf insgesamt 1950 Euro, berichtet ORF Vorarlberg.
Auslöser war laut „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ ein Auftritt Sellners im Jahr 2024 in einem Feldkircher Gasthaus. Dort hatte der 37-Jährige bei einem Vortrag vor Schweizer Rechtsextremisten Kleidung getragen, auf der ein Symbol sichtbar war. Dieses sei laut Gericht dem Logo der Identitären Bewegung zum Verwechseln ähnlich.
Die zuständige Bezirkshauptmannschaft verhängte daraufhin eine Verwaltungsstrafe von 1500 Euro gegen Sellner.
Ausrede ließ Richter kalt
Sellner verteidigte sich damit, dass das Zeichen aus dem Computerspiel „Overwatch“ stamme und sich vom offiziellen Symbol der Identitären unterscheide. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. In der Entscheidung heißt es, das Motiv weise eine „sehr starke Ähnlichkeit“ mit dem Symbol der Identitären Bewegung Österreich auf. Es handle sich lediglich um eine unwesentliche Abänderung und sei im konkreten Zusammenhang weiterhin eindeutig als Identitären-Symbol erkennbar.
Die Identitäre Bewegung fällt in Österreich unter das Symbolegesetz. Das öffentliche Zeigen entsprechender Kennzeichen ist verboten und kann bestraft werden.
Gang zum Höchstgericht
Erschwerend kam laut Gericht hinzu, dass Sellner bereits einschlägig vorbestraft ist. Milderungsgründe wurden keine festgestellt. Die ursprünglich verhängte Verwaltungsstrafe von 1.500 Euro bleibt damit aufrecht, dazu kommen die Kosten des Verfahrens.
Der Rechtsextremist will den Fall allerdings nicht auf sich beruhen lassen. Eine Revision wurde vom Landesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen. Damit steht Sellner der Weg zum Verwaltungsgerichtshof offen.
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